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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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support@readspeaker.com

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Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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datenschutz@akdb.de

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ReadSpeaker
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschlandPhone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Sitzungsdienst Session
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Verarbeitungsunternehmen
Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe
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datenschutz@owl-it.de

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TIVIO Chatbot
Dies ist ein Anbieter für KI-basierte Kommunikationslösungen (z. B. KI-Chatbots, E-Mail-Agenten und Buchungssysteme) zur Automatisierung der Bürger- und Kundenkommunikation.
Verarbeitungsunternehmen
TIVIO GmbHIm Hofacker 4/7, 71404 Korb
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TIVIO GmbH

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Europäische Union

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Stadt Laupheim
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Europäische Union

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Tiefbau

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Aufgaben

Das Tiefbauamt ist für den Straßenbau und die Verkehrsplanung, Ver- und Entsorgungsleitungen inkl. Regenwasserbehandlung, den Hochwasserschutz, Brücken und die Straßenbeleuchtung zuständig. Sie erhalten Leitungsauskünfte und Angaben zu den Hochwassergefahrenkarten.

Leitungsauskünfte

Auskünfte über den Verlauf städtischer Leitungen ( Kanalisation, Wasserleitung, Straßenbeleuchtung) erhalten Sie über folgende E-Mail

Leitungsauskünfte über Fremdleitungen wie zum Beispiel Strom, Telefon, Gas sind bei den zuständigen Versorgungsunternehmern anzufordern.

Straßenbau und Verkehrsplanung

Wahrnehmung der Aufgaben des Straßenbaulastträgers für fast alle öffentlichen Verkehrsflächen in Laupheim, ausgenommen die Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten. Aufgaben umfassen:

  • die Planung und den Bau von Verkehrsanlagen (z.B. Straßen, Plätze, Wege, Radwege)
  • die Planung, den Bau und den Unterhalt von Verkehrseinrichtungen (z.B. Straßenbeleuchtung, Wegweiser, Verkehrssignalanlagen,)
  • die Aufgaben der unteren Straßenbehörde

Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, den Verkehrsfluss und die Anordnung der Verkehrsbeschilderung wird auf das Amt für Öffentliche Ordnung verwiesen.

Ver- und Entsorgungsleitungen

Die Stadt Laupheim unterhält ein Entwässerungsnetz im Misch- und Trennsystem mit Sonderbau- und Pumpwerken sowie Regenüberlauf- und Rückhaltebecken. Neben vielen kleinen Kanälen umfasst das Netz auch Hauptsammler und Stauraumkanäle mit Durchmessern bis zu 2,00 m.

  • Planung, Neubau, Unterhaltung und Sanierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
  • Regenüberlauf- und Rückhaltebecken
  • Kanaluntersuchung
  • Kläranlagenbetreiber

Straßenbeleuchtung

Durch den Einsatz von modernen LED-Leuchten in Verbindung mit geeigneter Steuer- und Regelungstechnik will die Stadt Laupheim den Energiebedarf deutlich reduzieren. Teilweise ist die Straßenbeleuchtung schon über 40 Jahre im Einsatz und entspricht nicht mehr der europäischen Norm für die Straßenbeleuchtung. Mit der Umrüstung auf die neue LED-Technik kann der Energiebedarf pro Straßenlaterne um bis zu 60% gesenkt werden.

Bei Mängeln oder Defekten wenden Sie sich bitte an:

Städtischer Bauhof  
Telefonnummer: 07392 9156-0
E-Mail schreiben

Rathaus Telefonzentrale  
Telefonnummer: 07392 704-0 

Winterdienst, Straßenschäden, Verkehrszeichen, Straßenbegleitgrün

Sollten Sie hierzu Fragen oder Schadens- und Mängelmeldungen haben, dann wenden Sie sich bitte an:

Städtischer Bauhof  
Telefonnummer: 07392 9156-0
E-Mail schreiben

Rathaus Telefonzentrale  
Telefonnummer: 07392 704-0 

Außerhalb der Dienstzeiten ist der Bauhofs für Notfälle / Gefahrenmeldungen unter der Nummer Telefonnummer: 07392 9156-250 erreichbar.

Brücken

Im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes befinden sich Brücken und Unterführungen, deren Substanz erhalten werden muss.

Zur Gewährleistung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und zur nachhaltigen Substanzerhaltung werden Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 in verschiedenen Stufen und Zeitintervallen überwacht.

Hochwasserwarnungen per App

All Infos zur Warnapp finden Sie im Bereich "Bevölkerungsschutz"

Kommunaler Breitbandausbau der Stadt Laupheim

Die Stadt Laupheim hat 2019 mit dem Aufbau eines kommunalen Breitbandnetzes im Stadtgebiet begonnen. Der bisherige Schwerpunkt lag auf der Erschließung von Gewerbegebieten sowie den begleitenden Ausbau bei Tiefbaumaßnahmen. Üblicherweise verlegt die Stadt Laupheim bei Tiefbaumaßnahmen wie Straßensanierungen das Leerrohrnetz für das kommunale Breitbandnetz - die sogenannte passive Infrastruktur - mit. Neubaugebiete werden hingegen nur ausgebaut, sofern kein privater Telekommunikationsanbieter sich bereit erklärt, ein Glasfasernetz zu erstellen.

2022 hat die Stadt Laupheim mit der OEW Breitband GmbH eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die vorsieht, dass die OEW Breitband den geförderten Breitbandausbau nach der Gigabit-Richtlinie übernimmt. Die OEW Breitband GmbH ist ein zu 100 % kommunal getragenes Unternehmen, welches den Breitbandausbau für viele Kommunen im Landkreis übernommen hat.

Nähere Informationen erhalten sie auf der Homepage der OEW Breitband OEW Breitband GmbH.

Ausbauabschnitte von 2019 bis 2022

Aus technischen und wettbewerbsrechtlichen Gründen ist bisher nur ein Teil der bisher verlegten Leerrohrinfrastruktur mit Glasfaser bestückt und in Betrieb genommen worden.

Auskünfte hierüber können Sie beim Amt für Tiefbau und Umwelt der Stadt Laupheim unter
breitband(@)laupheim.de anfragen.

Die im oben genannten Zeitraum erstellten Teilnetze werden vom Netzbetreiber NetCom BW betrieben, welcher verschiedene Pakete für Telefon- und Internetanschlüsse anbietet. Sofern Sie über einen betriebsbereiten Hausanschlusspunkt verfügen, können Sie dort einen Festnetzanschluss buchen.

Weitere Informationen wie die Verfügbarkeit eines Anschlusses erhalten Sie auch über: https://www.netcom-bw.de/ 

Ausbau „Graue Flecken“ nach dem Gigabit-Förderprogramm durch die OEW Breitband GmbH

2024 hat die OEW Breitband GmbH mit dem Generalübernehmer LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG mit dem Ausbau ihres Glasfasernetzes begonnen. Bisher wurde das Gewerbegebiet Untersulmetingen ausgebaut und im nördlichen Teil von Untersulmetingen mit der Verlegung des Netzes begonnen. Ab Herbst 2025 sollen weitere Abschnitte in Laupheim-Kernstadt und Baustetten folgen.

Den Umgriff der Abschnitte können Sie den Karten entnehmen. Bitte beachten Sie, dass nur die unterversorgten Adressen (< 100 MBit/s) bei diesem Ausbau berücksichtigt werden können. Die Eigentümer werden vom Bauunternehmer ermittelt und mittels Anschreiben informiert.

Untersulmetingen Nord

Die 2024 begonnenen Arbeiten im Norden von Untersulmetingen werden ab Oktober 2025 wieder aufgenommen.

Laupheim-Kernstadt - Gewerbegebiet „Neue Welt“ und Ehinger Straße

Ab Oktober 2025 sollen das Gewerbegebiet „Neue Welt“ und die Häuser entlang der Ehinger Straße erschlossen werden. Die Eigentümer wurden ebenfalls bereits von der Firma Leonhard Weiss angeschrieben.

Baustetten Ost

In weiterer Abfolge soll im östlichen Teil von Baustetten der Breitband Ausbau weitergeführt werden. Die Eigentümer wurden bereits von der Firma Leonhard Weiss angeschrieben. Der Baubeginn startet am 03.11.2025.

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