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Erstelldatum29.01.2026
Innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum können erneut von der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ profitieren.
Wirtschaftsförderung der Stadt unterstützt beim Antrag
Innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum können erneut von der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ profitieren. Gemeinden mit entsprechenden Unternehmen haben bis 28. Februar 2026 (Ausschlussfrist) die Möglichkeit, Aufnahmeanträge für die 26. Auswahlrunde einzureichen.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die mit neuen oder weiterentwickelten Produkten und Dienstleistungen zur Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit des Ländlichen Raums beitragen. Unterstützt werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die der Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung innovativer Vorhaben dienen.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro können einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent erhalten. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können mit einer Förderung von bis zu 10 Prozent rechnen. Der maximale Förderbetrag liegt bei 400.000 Euro pro Projekt. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft oder Bioökonomie kann die Förderung auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg sowie aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Auswahl der Projekte trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf Vorschlag eines Bewertungsausschusses.
Da die Bewerbung ausschließlich über die jeweilige Gemeinde erfolgt, bittet die Stadt Laupheim interessierte Unternehmen, spätestens bis 6. Februar 2026 Kontakt mit der städtischen Wirtschaftsförderung aufzunehmen. So können die notwendigen Formalitäten, die städtische Stellungnahme sowie eine Prüfung der Unterlagen rechtzeitig erfolgen. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss der Stadtverwaltung spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin vorliegen.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Laupheim:
Frau Barbara Klause
Telefon: 07392 704-156
E-Mail: barbara.klause@laupheim.de
Weitere fachliche Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium Tübingen:
Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: 07071 757-3327
E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de
Weitere Informationen zum Förderprogramm sind online abrufbar unter:
www.mlr.baden-wuerttemberg.de → „Spitze auf dem Land“

