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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dies ist ein Anbieter für KI-basierte Kommunikationslösungen (z. B. KI-Chatbots, E-Mail-Agenten und Buchungssysteme) zur Automatisierung der Bürger- und Kundenkommunikation.
Verarbeitungsunternehmen
TIVIO GmbHIm Hofacker 4/7, 71404 Korb
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Wahlen

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Landtagswahl 2026

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur anstehenden Landtagswahl

Was ist eine Landtagswahl?

Bei der Landtagswahl wird das Landesparlament – der Landtag – gewählt. Sie findet alle fünf Jahre statt. Die Wahl ist eine politische Grundentscheidung, mit der die Wählerinnen und Wähler die politische Machtverteilung auf Landesebene bestimmen. Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württembergs, ihre Parteien und Abgeordneten in den Landtag zu wählen. Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wann findet die nächste Landtagswahl statt?

Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden‐Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden‐Württemberg bestimmt. Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden‐Württemberg in der Ausgabe vom 11. April 2025 öffentlich bekannt gemacht.

(Quelle: Landtagswahl 2026 findet am 8. März statt: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg)
 

Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Zuzug oder Wegzug

Sie sind

  • hier zugezogen
  • oder innerhalb unserer Gemeinde/Stadt umgezogen,
  • Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?

Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts zur anstehenden Landtagswahl bitte folgende Hinweise:
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 25.01.2026 bei der Meldebehörde der Stadt Laupheim anmelden, sind Sie – sofern Ihre Abmeldung (Kontrollmitteilung) nach diesem Datum erfolgte – im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, sodass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahlraum wählen können. Sie können sich von Ihrem alten Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

Wollen Sie dagegen schon in Laupheim wählen, müssen Sie spätestens bis zum 15.02.2026 – zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde der Stadt Laupheim – schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen. – Hier finden Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis PDF-Dokument47,71 KB02.01.2026.

Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Stadt liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.

Wenn Sie innerhalb der Stadt Laupheim umgezogen sind und sich nach dem 25.01.2026 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen. In diesem Fall ist eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.

Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 15.02.2026 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an un-ter Telefon: 0761/36122.“

Weiterführende Informationen zur Landtagswahl

Wann erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung?

Voraussichtlich ab dem 19. Januar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt.
Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (15. Februar 2026) müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Was können Sie tun, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben

Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl(15. Februar 2026) keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, bitten wir Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.

Briefwahl beantragen

Bei der Landtagswahl 2026 besteht die Möglichkeit die Stimme per Briefwahl abzugeben. Hierfür müssen die dafür erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies kann über folgende Wege erfolgen: 

- über folgenden Link direkt digital beantragen
- die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und an das Wahlamt zurücksenden.
- persönlich, unter Vorlage des Personalausweises im Wahlbüro (Rathaus, Marktplatz 1, alter Eingang Bücherei)
- per Mail (unter Angaben folgender Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) an wahlen@laupheim.de 

Wahlbüro

Sie finden unser Wahlbüro im Rathaus, EG Zimmer 14. Gerne sind wir vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:

Montag          
8:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag          
8:30 bis 12:00 Uhr 
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag      
8:30 bis 12:00 Uhr 
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:30 bis 13:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie das Wahlbüro unter der Telefonnummer: 07392 704 430 oder per E-Mail.
 

Landtagswahl 2021

Hier finden Sie die Ergebnisse der Landtagswahl 2021

Bundestagswahl 2025

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur anstehenden Bundestagswahl

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025

Sobald die Wahllokale am Sonntag geschlossen haben, können Sie die Zwischenergebnisse und nach abgeschlossener Auszählung die Wahlergebnisse hier einsehen.

Was ist eine Bundestagswahl?

Bei der Bundestagswahl wird das deutsche Parlament – der Bundestag – gewählt. Sie findet alle vier Jahre statt. Die Wahl ist eine politische Grundentscheidung, mit der die Wählerinnen und Wähler die politische Machtverteilung auf Bundesebene bestimmen. Sie ermöglicht den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern, ihre Parteien und Abgeordneten in den Bundestag zu wählen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wann findet die nächste Bundestagswahl statt?

Nach dem Ende der Ampel-Koalition wird die ursprünglich für den 28. September 2025 geplante Bundestagswahl vorgezogen und nun voraussichtlich bereits am 23. Februar 2025 stattfinden.

(Quelle Bundestagswahl 2025 aktuell - Wissenswertes rund um die Bundestagswahl - Wahlsystem - Umfragen - Parteien - Wahlprogramme)

Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Zuzug oder Wegzug

Sie sind

  • hier zugezogen
  • oder innerhalb unserer Gemeinde/Stadt umgezogen,
  • Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?

Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts zur anstehenden Bundestagswahl bitte folgende Hinweise:

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 12.01.2025 bei der Meldebehörde der Stadt Laupheim anmelden, sind Sie – sofern Ihre Abmeldung (Kontrollmitteilung) nach diesem Datum erfolgte – im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, sodass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahlraum wählen können. Sie können sich von Ihrem alten Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

Wollen Sie dagegen schon in Laupheim wählen, müssen Sie spätestens bis zum 02.02.2025 – zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde der Stadt Laupheim – schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen. – Den Antrag hierzu finden Sie HIER

Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Stadt liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.

Wenn Sie innerhalb der Stadt Laupheim umgezogen sind und sich nach dem 12.01.2025 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen. In diesem Fall ist eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.

Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 02.02.2025 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.

ier finden Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis PDF-Dokument44,33 KB09.01.2025

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Für die richtige Antragstellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft. 

Fall 1:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
  • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung: Bundestagswahl 2025: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt)  (PDF-Datei)

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach Anlage 2 Bundes-wahlordnung können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.

Fall 2:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
  • Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung:Bundestagswahl 2025: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen) (PDF-Datei)

Dieser Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) bis Fristende eingegangen sein; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post an die zuständige Gemeindebehörde zu versenden.

Fristende für die Antragstellung (gilt für beide Fälle): 02. Februar 2025, sollte der Wahltermin am 23. Februar 2025 bestätigt werden.

Anträge können Sie bereits jetzt postalisch (Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim) oder per Mail an wahlen(@)laupheim.de zusenden.

Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin-gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon:Telefonnummer: 076136122

Letzte Chance auf Beantragung von Briefwahl

Die Bundestagswahl steht kurz bevor. Sie möchten noch Briefwahl beantragen?

Dann ist dies noch bis Mittwoch,19.02. bis 14:30 Uhr über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, oder über den Link unserer Homepage möglich. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung Ihrer Briefwahlunterlagen aktuell bis zu 3 Werktage durch den Postversand in Anspruch nimmt – Wenn möglich, holen Sie die Unterlagen persönlich im Wahlamt ab.

Ab Mittwochmittag bis Freitag, 21.02. bis spätestens 15:00 Uhr können Briefwahlunterlagen noch per Mail oder persönlich beantragt werden, eine persönliche Abholung der Unterlagen im Wahlbüro ist zwingend erforderlich.

Sollten Sie bis Samstag, 22.02. beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie neue Unterlagen von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Wahlbüro, Rathaus Laupheim, Marktpatz 1, 1. OG Zi. 114 und 113 erhalten. 

Kontaktdaten Wahlbüro:

Telefonnummer: 07392 704140 oder Telefonnummer: 07392 704222

 wahlen(@)laupheim.de

Weiterführende In​formationen zur Bundestagswahl

Wann erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung?

Ab dem 21.01.2025 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Was können Sie tun, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben?

Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, bitten wir Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.

Briefwahl

Bei allen Wahlen können Sie auch per Briefwahl wählen. Die Unterlagen können Sie mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck, persönlich unter Vorlage des Personalausweises im Wahlamt oder direkt über das Internet hier anfordern.

Wahlbüro

Sie finden unser Wahlbüro im Rathaus, 1. OG Zimmer 112, 113, 114. Gerne sind wir vorort zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:

Montag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie Frau Wachter unter der Telefonnummer: 07392 – 704 222 und Frau Glück unter der Telefonnummer: 07392 – 704 140 oder per E-Mail.

Bundestagswahl 2021

Hier finden Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021

Web-App

Hier finden Sie die Web-App mit aktuellen Wahlergebnissen und den Wahlergebnissen der letzen Jahre:
http://wahlen11.rz-kiru.de/_web/web-08426070/index.html

Sie können diese auch auf Ihr Smartphone herunterladen. Für Android im Google Play-Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=wahlapp.wahlportal

Für Apple im AppStore:
https://itunes.apple.com/de/app/wahlportal/id584973686?mt=8q

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