Landtagswahl 2026
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur anstehenden Landtagswahl
Was ist eine Landtagswahl?
Was ist eine Landtagswahl?
Bei der Landtagswahl wird das Landesparlament – der Landtag – gewählt. Sie findet alle fünf Jahre statt. Die Wahl ist eine politische Grundentscheidung, mit der die Wählerinnen und Wähler die politische Machtverteilung auf Landesebene bestimmen. Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württembergs, ihre Parteien und Abgeordneten in den Landtag zu wählen. Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Wann findet die nächste Landtagswahl statt?
Wann findet die nächste Landtagswahl statt?
Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden‐Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden‐Württemberg bestimmt. Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden‐Württemberg in der Ausgabe vom 11. April 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Zuzug oder Wegzug
Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Zuzug oder Wegzug
Sie sind
- hier zugezogen
- oder innerhalb unserer Gemeinde/Stadt umgezogen,
- Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?
Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts zur anstehenden Landtagswahl bitte folgende Hinweise:
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 25.01.2026 bei der Meldebehörde der Stadt Laupheim anmelden, sind Sie – sofern Ihre Abmeldung (Kontrollmitteilung) nach diesem Datum erfolgte – im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, sodass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahlraum wählen können. Sie können sich von Ihrem alten Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Wollen Sie dagegen schon in Laupheim wählen, müssen Sie spätestens bis zum 15.02.2026 – zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde der Stadt Laupheim – schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen. – Hier finden Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis PDF-Dokument47,71 KB02.01.2026.
Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Stadt liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.
Wenn Sie innerhalb der Stadt Laupheim umgezogen sind und sich nach dem 25.01.2026 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen. In diesem Fall ist eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 15.02.2026 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an un-ter Telefon: 0761/36122.“
Letzte Chance auf Beantragung von Briefwahl
Die Landtagswahl steht kurz bevor. Sie möchten noch Briefwahl beantragen? Dann ist dies noch bis Mittwoch, 04.03. bis 12:00 Uhr über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, oder über den Link unserer Homepage möglich. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung Ihrer Briefwahlunterlagen aktuell bis zu 3 Werktage durch den Postversand in Anspruch nimmt – Wenn möglich, holen Sie die Unterlagen persönlich im Wahlamt ab. Ab Mittwochmittag bis Freitag, 06.03. bis spätestens 15:00 Uhr können Briefwahlunterlagen noch per Mail oder persönlich beantragt werden, eine persönliche Abholung der Unterlagen im Wahlbüro ist zwingend erforderlich. Sollten Sie bis Samstag, 07.03. beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie neue Unterlagen von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr im Wahlbüro, Rathaus Laupheim, Marktpatz 1, EG Zi. 12 erhalten. Kontaktdaten Wahlbüro: Telefon: Telefonnummer: 07392 704-430
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Weiterführende Informationen zur Landtagswahl
Weiterführende Informationen zur Landtagswahl
Wann erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung?
Wann erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung?
Voraussichtlich ab dem 26. Januar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt.
Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (15. Februar 2026) müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Was können Sie tun, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben
Was können Sie tun, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben
Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl(15. Februar 2026) keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, bitten wir Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Briefwahl beantragen
Briefwahl beantragen
Bei der Landtagswahl 2026 besteht die Möglichkeit die Stimme per Briefwahl abzugeben. Hierfür müssen die dafür erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies kann über folgende Wege erfolgen:
- über folgenden Link direkt digital beantragen
- die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und an das Wahlamt zurücksenden.
- persönlich, unter Vorlage des Personalausweises im Wahlbüro (Rathaus, Marktplatz 1, alter Eingang Bücherei)
- per Mail (unter Angaben folgender Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) an wahlen@laupheim.de
Wahlbüro
Wahlbüro
Sie finden unser Wahlbüro im Rathaus, EG Zimmer 14. Gerne sind wir vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:
Montag
8:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:30 bis 13:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie das Wahlbüro unter der Telefonnummer: 07392 704 430 oder per E-Mail.
Wahlergebnisse der Landtagswahl 2026
Sobald die Wahllokale am Sonntag geschlossen haben, können Sie die Zwischenergebnisse und nach abgeschlossener Auszählung die Wahlergebnisse hier einsehen.
Landtagswahl 2021
Hier finden Sie die Ergebnisse der Landtagswahl 2021
Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025
Sobald die Wahllokale am Sonntag geschlossen haben, können Sie die Zwischenergebnisse und nach abgeschlossener Auszählung die Wahlergebnisse hier einsehen.
Bundestagswahl 2021
Hier finden Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021
Web-App
Hier finden Sie die Web-App mit aktuellen Wahlergebnissen und den Wahlergebnissen der letzen Jahre:
http://wahlen11.rz-kiru.de/_web/web-08426070/index.html
Sie können diese auch auf Ihr Smartphone herunterladen. Für Android im Google Play-Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=wahlapp.wahlportal
Für Apple im AppStore:
https://itunes.apple.com/de/app/wahlportal/id584973686?mt=8q

