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Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten [mehr]
ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde-/ Stadtverwaltung. [mehr]
erteilen Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörden (Landratsamt für kreisangehörige Gemeinden oder Stadtverwaltung des Stadtkreises). [mehr]