Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der E
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Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis: Studienbewerber und Studienbewerberinnen aus bestimm
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Mit der Mobiler-ICT-Karte ist es möglich, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon Inhaberin oder Inhaber einer ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind, auch langfristig nach Deutschland
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Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR kommen und als Au-pair-Beschäftigte oder -Beschäftigter in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen
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Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU. Konkret geht es um die vorübergehen
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Sie müssen sich zuerst in das Arztregister eintragen lassen, wenn Sie anschließend für eine ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit zugelassen werden möchten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen
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benötigen keine Approbation. Sie müssen Ihre Tätigkeit aber der zuständigen Stelle melden. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle. Sie können unter Umständen auch zunächst eine zeitlich und fachlich [...] genannten Beratungsstellen werden mit Ihnen besprechen, welche Möglichkeiten mit Ihrer Qualifikation bestehen und welches Vorgehen am sinnvollsten scheint. Sie werden Sie auch bei einer Antragstellung und der [...] der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente unterstützen.
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Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese
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Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" sowie "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf im Na
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Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" sowie "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie
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