Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte .
[mehr]
werden als nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt, der durch die Corona-Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Es kann eine einmalige
[mehr]
Großgeräte als auch Handlasermessgeräte) Videofahrzeuge Strecken oder Orte, an denen häufig Unfälle passieren, werden besonders intensiv überwacht. Um Staus zu vermeiden und einen größtmöglichen Verkehrsfluss
[mehr]
Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. Mit dem Erbschein ist amtlich beurkundet, wer Erbe oder Erbin der verstorbenen Person ist und welchen Umfang die Erbschaft hat.
[mehr]
Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts
[mehr]
e in der Regel einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Beim Grenzübertritt müssen Sie Ihren Pass oder Passersatz immer bei sich haben. Für die Einreise in das [...] in Deutschland frei bewegen und auch wirtschaftlich betätigen. Sie benötigen einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen wie Deutsche der Meldepflicht. Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erfo
[mehr]
gsbereich). Liquiditätsengpass: 14.000 Euro Sie können beantragen: 12.000 Euro (2.000 Euro + 10 x 1.000 Euro) Der Zuschuss kann maximal so hoch sein wie Ihr errechneter Liquiditätsengpass. Die Obergrenze [...] betreiben ein Café mit 2 Vollzeitbeschäftigten (überwiegende Tätigkeit im Gaststättenbereich). Liquiditätsengpass: 8.000 Euro Sie können beantragen: 7.000 Euro (3.000 Euro + 2 x 2.000 Euro) Beispiel 2: Sie
[mehr]
auch an ein Maklerbüro oder die Immobilienabteilung einer Bank/Sparkasse wenden, die Ihnen für Sie passende Angebote zukommen lassen. Achtung: Makler verlangen für die Vermittlung von Grundstücken und Wo
[mehr]
Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe ist nach der Anzahl Ihrer Kinder gestaffelt: für das erste und zweite Kind jeweils EUR 219,00, für das dritte Kind EUR 225
[mehr]