Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar unter erleichterten Voraussetzungen,
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Betreuungsvertrag per Mail (zwingend als PDF-Format) bis spätestens 30.04.2024 an: Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim oder ferienbetreuung@laupheim.de Sollten die Betreuungsgebühren, sowie der B
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Änderungen richten Sie bitte schriftlich an die Stadt Laupheim - Frau Marianne Pfender, Zimmer 213a, Marktplatz 1 oder per E-Mail an: marianne.pfen- der@laupheim.de - beim Finanzdezernat. Stadt Laupheim Gem
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Anmeldung nicht erforderlich. Mehr Info unter www.haus-st-jakobus.de. Flohmärkte/Basare Mädels Flohmarkt am 13. April um 17- 20 Uhr Gemeindehalle / Ummendorf Für das Leibliche Wohl sorgen www.amore-di-secco
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