ist das LZBW. Es beschafft Ausrüstungsgegenstände der Polizei und Justiz sowie des Straßen- und Wasserbaus und Bedarfsgegenstände für die Landeseinrichtungen wie zum Beispiel Personenkraftwagen, Büromaterial
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000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 5.538.000 Euro für Bauaufträge im Bereich Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich 443.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge [...] Euro für Lose bei Bauaufträgen 80.000 Euro für Lose bei Dienstleistungen (außer im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich) Hinweis: Bei öffentlichen Aufträgen, die in Lose
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Schäden wie sie zum Beispiel durch Überschwemmungen entstehen können, sollten Sie sich versichern. Hochwasser gehören zu den sogenannten "Elementarschäden", zu denen auch Sturm, Blitzschlag oder Erdbeben zählen
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sstandards und umfangreiche Vorsorgemaßnahmen können nicht verhindern, dass das Land von Hochwasserereignissen, Sturmschäden oder größeren Unglücken betroffen ist. Katastrophenschutz bedeutet für die
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Tierschutz und zur Tiergesundheit, beispielsweise zu: sicheren Lebensmitteln und Produkten, sicherem Trinkwasser, Verbraucherrechten im Alltag und auf Reisen, Verbraucherschutz in der digitalen Welt und der
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nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks. Im Geltungsbereich
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beispielsweise Kosten für den Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die öffentliche Kanalisation, das Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetz und das Telefonnetz und das Kabelfernsehen. Schuldnerin oder Schuldner
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Baunutzungsverordnung, der Landesbauordnung und den speziellen Gesetzen (z.B. wasserrechtliche Vorschriften im Wassergesetz). Informationen über das Grundstück enthält der Bebauungsplan, das Baulastenv [...] Grunddienstbarkeiten (z.B. wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks Ihrem Nachbarn gestatten, seine Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten) und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen
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Rechte, die dem Inhaber das Recht geben, das Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen (z.B. Wassergewinnungsrecht). Sie beziehen sich auf die jeweilige Person und sind nicht übertragbar oder vererblich.
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Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder sonstige Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen
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