Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern: 10 für Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern: 20 für Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern: 50 für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern: 100 für Gemeinden mit bis [...] bis zu 200.000 Einwohnern: 150 für Gemeinden mit über 200.000 Einwohnern: 250 Für die Ortschaftsratswahl gelten die gleichen Zahlen, wobei sich die Einwohnerzahlen hier auf die Einwohner der Ortschaft beziehen [...] n Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde der Wahl der Kreisräte: die wahlberechtigten Kreiseinwohnerinnen und -einwohner. Nicht wählbar sind dagegen die Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, infolge
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zu 10.000 Einwohnern: 10 Unterschriften in Gemeinden bis zu 20.000 Einwohnern: 25 Unterschriften in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern: 50 Unterschriften in Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern: 100 Unt [...] Unterschriften in Gemeinden bis zu 200.000 Einwohnern: 150 Unterschriften in Gemeinden mit über 200.000 Einwohnern: 250 Unterschriften Dabei darf eine wahlberechtigte Person für dieselbe Wahl nur eine Bewerbung
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Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und Einwohnerinnen des Landkreises. Als Hauptorgan des Landkreises legt er die Grundsätze der Verwaltung des Landkreises fest, entscheidet er über alle An [...] Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl der Landkreise. Durch Ausgleichssitze, die abhängig vom Wahlergebnis sind, ist die tatsächliche
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Gemeinden ab 2.000 Einwohnern ist der Bürgermeister hauptamtlicher Beamter beziehungsweise hauptamtliche Beamtin auf Zeit. In Gemeinden mit mehr als 500 und weniger als 2.000 Einwohnern ist der Bürgermeister [...] er Beamter beziehungsweise sie hauptamtliche Beamtin auf Zeit ist. In Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern ist der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin immer Ehrenbeamter beziehungsweise E
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Gemeinden verfügen in der Regel über eine Freiwillige Feuerwehr. Nur in Städten ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind Berufsfeuerwehren die Regel. Jugendliche haben die Möglichkeit, sich in den Juge
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In allen Stadt- und Landkreisen und in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss es hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben. Sie sollen die Ziele der Gleichberechtigung
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8 bis 18 Uhr gewählt werden. Abweichungen sind in Gemeinden mit nicht mehr als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möglich. Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie
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Bürgerbegehren einleiten. Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen.
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sich vor allem an Kreise sowie große Städte und Zusammenschlüsse von Kommunen ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Speziell für die Bedürfnisse kleinerer Kommunen wurde der Aktionsplan für Mobilität,
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Hauptsatzung festgelegt. Eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ist nur in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich. Die Wahl wird in diesem Fall in gleicher Weise wie eine Ortschaftsratswahl durchgeführt
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