benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche
[mehr]
Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über: Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat) frühere Namen Familienstan
[mehr]
t ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe
[mehr]
von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schw
[mehr]
zusammen und stellen eine Ersatzkraft. Falls dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, erstatten sie die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzkraft in angemessener Höhe. Bevor Sie jemanden anstellen, sollten
[mehr]
denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen, beispielsweise für: Aufgebot beim Standesamt Zulassungsstelle Banken Rentenversicherer. Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister g
[mehr]
Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen. Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen: Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens [...] höchstens zweigliedrige Namen (zum Beispiel Müller-Huber). Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen. Hinweis: Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den
[mehr]
die Staatsangehörigkeit ist kein Auswahlkriterium. Die Geburtstage der Betroffenen dürfen den Antragstellern nicht mitgeteilt werden. Achtung : Die Daten dürfen nur zur Werbung vor einer Wahl oder Abstimmung
[mehr]
kann die Gemeinde im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde durch Satzung unter Denkmalschutz stellen. Möchten Sie diese verändern, brauchen Sie dafür auch eine Genehmigung.
[mehr]