Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. In manchen Ländern wird [...] Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Hei [...] eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis
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Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal? Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
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Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie
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Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin schon einmal verheiratet, müssen
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umwandeln. Diese Umwandlung müssen Sie beantragen. Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.
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Wenn Sie und Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Besitzt eine der eheschließenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit
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Namen der zuständigen Behörde mitteilen. Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein: Heirat Scheidung Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
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Urkunden müssen Sie im Ausland normalerweise in folgenden Fällen vorlegen: Sie wollen dort arbeiten, heiraten, ein Kind adoptieren oder einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in einer Auslandsniederlassung
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Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs im Fall einer erneuten Heirat Hinweis: Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger,
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Wenn Sie heiraten, werden Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingereiht, wenn Sie nicht dauernd getrennt leben und Ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in D
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