geändert mit Satzung vom 15.12.2003 und 27.09.2010 außer Kraft. Laupheim, 30.04.2013 Rainer Kapellen Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
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000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG
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• Sofern Zweifel hinsichtlich der Einordnung der Wohnung als Sozialwohnung bestehen, kann das Bürgermeister- amt der Gemeinde um Klärung gebeten werden, ob und wie lange die Wohnung noch als geförderte
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000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG
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oder die Bekanntmachung der Sitzung verletzt worden sind. Laupheim, 08.12.2012 Rainer Kapellen Bürgermeister Satzung (S) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung In Kraft ab am SZ-Nr. (S) 01.03.2011 08
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Umfang gegeben werden. Zuständig hierfür ist der/die Bürgermeister/in. IX. Zweckgebundene Spenden Zweckgebundene Spenden werden durch den/die Bürgermeister/in an Vereine weitergeben. X. Verfahrensregeln 1
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Umfang gegeben werden. Zuständig hierfür ist der/die Bürgermeister/in. IX. Zweckgebundene Spenden Zweckgebundene Spenden werden durch den/die Bürgermeister/in an Vereine weitergeben. X. Verfahrensregeln 1
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