Juni 2018 – 04. Juli 2018 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus: Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 112, 88471 Laupheim. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche [...] Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 112, 88471 Laupheim Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen
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erstellt. Dieser liegt in der Zeit vom 26.09.2023 bis 05.10.2023 (je einschließlich) im Rathaus, Marktplatz 1, Zimmer 213, öffentlich aus. Ingo Bergmann Laupheim, 26.09.2023 Oberbürgermeister www.laupheim
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ferienbetreuung@laupheim.de (PDF-Format zwingend) ➔ schriftlich an: Stadt Laupheim | Frau Heinrich | Marktplatz 1 | 88471 Laupheim mailto:ferienbetreuung@laupheim.de Name Vorname des Kindes: Geburtsdatum des
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nur mit Belegungs- und Mietbindungen versehen, sondern darüber hinaus zusätzlich auf dem Mietwoh- nungsmarkt benachteiligten Personengruppen oder Haushalten vorbehalten. Das ist der Fall, wenn diese Wohnungen
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