nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Laupheim, den 18.03.2024 Gez. Ingo Bergmann Oberbürgermeister ¹geändert durch Satzung vom 08.12.2012 geändert durch Satzung vom 02.11.2020, in Krafttreten
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nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Laupheim, den 18.03.2024 Gez. Ingo Bergmann Oberbürgermeister ¹geändert durch Satzung vom 08.12.2012 geändert durch Satzung vom 02.11.2020, in Krafttreten
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nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Laupheim, den 18.03.2024 Gez. Ingo Bergmann Oberbürgermeister ¹geändert durch Satzung vom 16.11.2015, in Krafttreten 01.01.2016 geändert durch Satzung vom
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Änderung tritt am 1. April 2024 in Kraft. Ausgefertigt gez. Ingo Bergmann Laupheim, 19. März 2024 Oberbürgermeister Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für [...] Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder • der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder • vor Ablauf der
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Satzung tritt am 01.05.2024 in Kraft. Ausgefertigt gez. Ingo Bergmann Laupheim, 19. März 2024 Oberbürgermeister Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für [...] Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder • der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder • vor Ablauf der
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_______ ________________________ ________________________ zurück an: Stadt Laupheim Amt für Bürgerengagement, Gremien und Kultur Marktplatz 1 88471 Laupheim Antrag auf Vereinsförderung für das Jahr 2022
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