öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim zu erheben. Laupheim, 05. Januar 2023 Stadt Laupheim Anmerkung: Die Stadt Laupheim
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der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim, von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden
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meinschaft Laupheim mit Sitz im Rathaus der Stadt Laupheim (Amt für Stadtplanung und Baurecht, Marktplatz 1, 88471 Laupheim, 3. OG, an Stellwänden vor Zimmer 308), im Rathaus der Gemeinde Achstetten ( [...] meinschaft Laupheim mit Sitz im Rathaus der Stadt Laupheim, Amt für Stadtplanung und Baurecht, Marktplatz 1, 88471 Laupheim, Zimmer 308 oder in den Rathäusern der Gemeinden Achstetten, Burgrieden und Mietingen
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Stadtverwaltung Laupheim Geschäftsstelle gemeinsamer Gutachter- ausschuss östlicher Landkreis Biberach Marktplatz 1/1 88471 Laupheim Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über den Grundstücksverkehrswert gem
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