nachfolgenden Gebühren: Unterrichtsgebühren Die Unterrichtsgebühren werden mit der Maßgabe, dass wöchentlich während der Schulzeit eine Unterrichtsstunde erteilt wird, als Jahresgebühren wie folgt festgesetzt: [...] Sozialermäßigung In Härtefällen kann auf Antrag eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden. § 3 Gebührenschuldner Zur Zahlung der Gebühren sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, sie [...] folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Gregorianum Stadt Laupheim (Gebührenordnung der Musikschule) beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Stadt Laupheim erhebt beim Besuch
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Mietänderung € In der monatlichen Gesamtmiete an den Vermieter sind enthalten: 1. Nebenkosten (z.B. Müllgebühren, Wasser, Schmutzwasser, Grundsteuer, allgemeine Beleuchtung, Schornsteinfeger) nein ja € 2. B [...] Sonstige Nebenkosten nein ja € Leistungen an Dritte Sind nach dem Mietvertrag Nebenkosten (z.B. Müllgebühren, Wasser, Schmutzwasser) zusätzlich zur monatlichen Gesamtmiete an Dritte zu erbringen? nein ja [...] monatlichen Gesamtkosten werden folgende Nebenkosten an Dritte erbracht: (bitte Nachweise beifügen) 1. Müllgebühren € 2. Wasser € 3. Schmutzwasser € 4. Haushaltsstrom € 5. Gas € Nebenkostenart € Nebenkostenart
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abgerundet werden. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr nach § 38 Abs. 1 und 3 ist der Grundstückseigentümer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf [...] Abfuhrgutes. (3) Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Meh- rere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 50 In-Kraft-Treten (2) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 [...] auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Schuldner der Abwassergebühr nach § 38 Abs. 2 ist der Grundstückseigentümer zum Zeit- punkt des Abtransports des Abfuhrgutes
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ermittelten wesentlichen Daten werden Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Laupheim erhoben. § 2 Gebührenschuldner, Haftung (1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des [...] Inte- resse sie vorgenommen wird. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklä- rung gegenüber dem [...] übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. § 3 Gebührenmaßstab (1) Die Gebühren werden nach dem Wert der Sachen und Rechte bezogen auf den
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werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte das nunmehr 30-jährige Bestehen des Planetariums nicht gebührend zelebriert werden. Dennoch spricht die seit 30 Jahren bestehende Erfolgsgeschichte für sich. In
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zulässig. mymuell.de die App für Ihr Smartphone Gelber Sack Fragen: 0800/223 2 555 (Anruf ist gebührenfrei) Firma ALBA Süd GmbH & Co. KG, Burgrieden Problemstoffsammlungen Erolzheim Freitag, 05.02. Marktplatz [...] zulässig. mymuell.de die App für Ihr Smartphone Gelber Sack Fragen: 0800/223 2 555 (Anruf ist gebührenfrei) Firma ALBA Süd GmbH & Co. KG, Burgrieden Problemstoffsammlungen Laupheim Samstag, 11.09. Festplatz
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der Einkommen- du Umsatzsteueranteil, unterschiedlichste Zuweisungen des Landes sowie autarke Gebührenhaushalte ab. Womit wir beim 3. großen Bereich, den finanziellen Rahmenbedingungen für unsere Stadt wären:
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die Käufer zu deren Benutzung anzuhalten. § 11 Gebühren 1. Die Stadt Laupheim erhebt Gebühren für die Benutzung der Märkte. 2. Schuldner der Marktgebühren sind die Standinhaber bzw. diejenigen Personen [...] Personen die die Märkte für den Marktverkehr benutzen. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamt- schuldner. 3. Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung eines Verkaufsplatzes. Das Platzgeld für Jahress [...] res fällig. Das Ta- gesplatzgeld mit Beginn der Benutzung des Standplatzes. § 12 Gebührenhöhe (1) I Wochenmarktgebühren 1. Das Platzgeld für Jahresstandplätze beträgt a) für Händler je lfd. m im Jahr 30
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l zum 30.06.2020: 22.476 (nach dem Zensus 2011) Gesamtfläche des Stadtgebiets 6.178 ha Steuern, Gebühren und Beiträge Hundesteuer 1. Hund 70 € (seit 01.01.2014) jeder weitere Hund 140 € Zwingersteuer 210
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