Abs. 3 GemO in der Zeit vom 14.12. – 22.12.2020 während der Dienststunden im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 213, öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
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Abs. 3 GemO in der Zeit vom 21.05. – 01.06.2021 während der Dienststunden im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 213a, öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
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Abs. 3 GemO in der Zeit vom 21.04. – 29.04.2022 während der Dienststunden im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 213a, öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
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Donnerstag, 22. Juli 2021 bis Mittwoch, 4. August 2021, je einschließlich, bei der Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim, bei den Stellwänden vor Zimmer 308 während der üblichen Dienststunden zur Einsicht
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Abs. 3 GemO in der Zeit vom 02.12. – 10.12.2021 während der Dienststunden im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 213a, öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
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Donnerstag, 22. Juli 2021 bis Mittwoch, 4. August 2021, je einschließlich, bei der Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim, bei den Stellwänden vor Zimmer 308 während der üblichen Dienststunden zur Einsicht
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gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht in die Bodenrichtwertkarte genommen
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gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1/1, Zimmer 105, Telefon 07392 704-168. Dort kann auch Einsicht in die Bodenrichtwertkarte genommen
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gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht in die Bodenrichtwertkarte genommen
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gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht in die Bodenrichtwertkarte genommen
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