rium durch Verordnung für den Betrieb von 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Bibliotheken und Archiven, 2. Studierendenwerken und 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Nummer
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sen (1) Der Betrieb von 1. Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archiven, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen, 2. Messen, Ausstellungen und Kongressen, 3. Sportstätten, Bädern [...] Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Für die Abholung und Rückgabe von Medien in Bibliotheken und Archiven ist die Vorlage eines Testnachwei- ses nicht erforderlich; dies gilt auch für die [...] durch Rechtsverordnung für den Betrieb von 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Bibliotheken und Archiven, 2. Studierendenwerken und 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Nummer
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Sommer-Leseclub statt. Das Motto in diesem Jahr heißt: „Ein toller Lesesommer wartet auf dich in deiner Bibliothek“. Wer in den Ferien mindestens drei Bücher liest, wird mit einem kleinen Geschenk und einer Urkunde
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seclub statt. Das Motto in diesem Jahr heißt: „Ein toller Lesesommer wartet auf dich in deiner Bibliothek“. Wer in den Ferien mindestens drei Bücher liest, wird mit ei- nem kleinen Geschenk und einer Urkunde
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Technische Vertragsbedingungen . Wasserbau (ZTV-W) für Erdarbeiten (Leistungsbereich 205), BAW-Bibliothek, Ilmenau [U11] DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR GEOTECHNIK E.V., Berlin (2012): Empfehlungen für den Entwurf
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Verkehrswesen (1) Der Betrieb von Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archiven, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen ist für den Publikumsverkehr 1. in den Inzidenzstufen 1 und 2 ohne [...] durch Rechtsverordnung für den Betrieb von 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Bibliotheken und Archiven, 2. Studierendenwerken und 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Nummer
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Personen, zugelassen werden; die Regelungen für Bibliotheken bleiben im Übrigen unberührt; die Hochschule kann den Zugang zu Lernplätzen der Bibliotheken von der Voranmeldung nach Halbsatz 1 ausnehmen. [...] Museen, Galerien und Gedenkstätten ent- sprechend § 16 Absatz 1 ist gestattet, 3. Archive und Bibliotheken; der Betrieb entsprechend § 16 Absatz 1 ist gestattet; Biblio- theken können hiervon bei der Abholung [...] Datenverarbeitung nach § 7 durchzuführen: 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Bibliotheken, Archive und Studierendenwerke, 2. Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich Museen, Galerien
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Personen, zugelassen werden; die Regelungen für Bibliotheken bleiben im Übrigen unberührt; die Hochschule kann den Zugang zu Lernplätzen der Bibliotheken von der Voranmeldung nach Halbsatz 1 ausnehmen. [...] Museen, Galerien und Gedenkstätten ent- sprechend § 16 Absatz 1 ist gestattet, 3. Archive und Bibliotheken; der Betrieb entsprechend § 16 Absatz 1 ist gestattet; Biblio- theken können hiervon bei der Abholung [...] Datenverarbeitung nach § 7 durchzuführen: 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Bibliotheken, Archive und Studierendenwerke, 2. Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich Museen, Galerien
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Personen, zugelassen werden; die Rege- lungen für Bibliotheken bleiben im Übrigen unberührt; die Hochschule kann den Zugang zu Lernplätzen der Bibliotheken von der Voranmel- dung nach Halbsatz 1 ausnehmen [...] allgemein gestattet, 10. abweichend von § 15 Absatz 1 Nummer 3 ist der Betrieb von Archi- ven und Bibliotheken allgemein gestattet, 11. abweichend von § 15 Absatz 1 Nummern 4 und 15 ist der Betrieb von Musik-
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Museen, Galerien und Gedenkstätten ent- sprechend § 16 Absatz 1 ist gestattet, 3. Archive und Bibliotheken; der Betrieb entsprechend § 16 Absatz 1 ist gestattet; Biblio- theken können hiervon bei der Abholung [...] Datenverarbeitung nach § 7 durchzuführen: 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Bibliotheken, Archive und Studierendenwerke, 2. Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich Museen, Galerien [...] Voraussetzung einer Voranmeldung der Zugang zu Lern- plätzen zugelassen werden; die Regelungen für Bibliotheken bleiben unberührt. Das gleiche gilt für Stadt- und Landkreise, die bereits vor dem 14. Mai 2021
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