einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31 bis 34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung
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verteilt die Blumenzwie- beln unter anderem im Schlosspark, am Kulturhaus, am ZOB Laupheim, am Neuen Friedhof sowie entlang unterschiedlicher Straßen gesetzt. Im Frühling werden dann Narzissen und Tulpen sowohl
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