Tübingen verordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches von Bebauungsplänen oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Laupheim und der Ortsteile Baustetten
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Tübingen verordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches von Bebauungsplänen oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Laupheim und der Ortsteile Baustetten
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wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude sich in die Umgebungsbebauung einfügen muss. Da kein Bebauungsplan vorliegt, sind die übergeordneten Kriterien zwingend zu beachten. Gleichwohl ist eine Bebauung
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Architektur, als auch bei der Gliederung und Gestaltung des Freiraumes. Da mit der Erstellung eines Bebauungsplanes eher nicht zu rechnen sein wird, was zu Realisierung der beabsichtigten Dichte Voraussetzung
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Nahversorgungszentrum stattgefunden hat. Im Frühjahr wird im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes für das Nahversorgungs- zentrum Sulmetingen eine neue Messung durchgeführt. Termin: 07.05.:
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Baugebiet „Baumäcker“ in Bihlafingen beschlossen Der Bauausschuss beschloss am 4. April den Bebauungsplan für das Bau- gebiet „Baumäcker“ in Bihlafingen. Der erste Entwurf des Bebauungspla- nes war im [...] „Judenäcker“ zu ermitteln. Auf Basis eines Konzeptes der Nachverdichtung soll der bestehende Bebauungsplan geändert werden. Vordergründig sollte geklärt werden, wie An- und Umbauten in diesem beliebten
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