Landratsamtes Biberach übernommen. Die Geflüchteten sind Einwohner der großen Kreisstadt Laupheim und werden entsprechend von der Einwohnermeldestelle im Melderegister geführt. Rechtliche Rahmenbedingungen [...] 7 Millionen Menschen der Gesamtbevölkerung 65 Jahre oder älter. Bei einer Gesamtzahl von 22.391 Einwohnern in Laupheim mit Ortsteilen, gibt es rund 4250 Menschen über 65 Jahren, was einen prozentualen Anteil [...] icherung 2015 2018 Jul 19 19 II. Integration Einleitung Aktuell hat ein Drittel der Laupheimer Einwohner einen Migrationshintergrund, bei den Kindern ist es sogar die Hälfte. Jährlich kommen bis zu 400
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ist bei der Stadt Laupheim, Einwohnermeldeamt oder bei den Ortsverwaltungen schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die bereits in den Vorjahren [...] Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen [...] erlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad
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die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt; 12. die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden
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Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin einer Ortschaft mit 500 bis 1.000 Einwohnern 75 % mit 1.000 bis 2.000 Einwohnern 60 % mit über 2.000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines
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Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin einer Ortschaft mit 500 bis 1.000 Einwohnern 75 % mit 1.000 bis 2.000 Einwohnern 60 % mit über 2.000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines
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5 3 0 /0 6 2.2 Zulässige Zahl der Bewerber 2.2.1 Gemeinden/Ortschaften mit nicht mehr als 3.000 Einwohnern und ohne unechte Teilortswahl Die Wahlvorschläge für den Gemeinderat/Ortschaftsrat dürfen (höchstens) [...] äte zu wählen sind. 2.2.3 Gemeinden/Ortschaften mit unechter Teilortswahl unabhängig von der Einwohnerzahl Ein Wahlvorschlag für den Gemeinderat/Ortschaftsrat darf für die Wohnbezirke, für die ein, zwei
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betreibt die Stadtbibliothek als öffentliche Einrichtung. (2) Die Stadtbibliothek kann von den Einwohnern der Stadt Laupheim und des Umlandes benutzt werden. Sonstige Benutzer können zugelassen werden
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