die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister den Satzungsbeschlüssen nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, wenn vor Ablauf [...] des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend zu machen. gez. Eva-Britta Wind, Erste Bürgermeisterin Laupheim, 19.07.2023
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die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister den Satzungsbeschlüssen nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, wenn vor Ablauf [...] des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend zu machen. gez. Eva-Britta Wind, Erste Bürgermeisterin Laupheim, 26.09.2023
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Gemeinderats und der Ortschaftsräte, die durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Oberbürgermeister/derOberbürgermeisterin unter Darlegung der Umstände glaubhaft machen, dass ihnen durch ihre ehrenamtliche [...] 100,00 Euro Über Änderungen bei den Voraussetzungen für diese Erstattung ist der Oberbürgermeister/dieOberbürgermeisterin unverzüglich zu unterrichten. § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) [...] ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG. (3) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters erhalten eine pauschale
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unterkünfte vom 21.03.1994 außer Kraft. Laupheim, den 22.11.2021 gez. Eva-Britta Wind Erste Bürgermeisterin Verfahrenshinweis: Hinweise nach § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder
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ung tritt am 01.01.2023 in Kraft Ausgefertigt, Laupheim, den 24.10.2022 gez. Ingo Bergmann Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
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Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Ausgefertigt, Laupheim, 02.11.2020 gez. Gerold Rechle Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: „Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften [...] Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor
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allen späteren Änderungen) außer Kraft. Ausgefertigt, Laupheim, 12.10.2020 gez. Gerold Rechle Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
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(mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Ausgefertigt: Laupheim, 12.10.2020 Gerold Rechle Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der [...] oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Laupheim, 12.10.2020 Gerold Rechle Oberbürgermeister 2020-11-05T16:16:25+0100
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Satzung tritt am 01.04.2017 in Kraft. Ausgefertigt: Laupheim, 28.03.2017 gez. Rainer Kapellen Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gem
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t auf 800.000 Euro Laupheim, den 24.04.2023 Gez. Ingo Bergmann Elena Schaible Raymond Ihle Oberbürgermeister Finanzdezernentin Betriebsleiter Das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Rechtsaufs [...] die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gez. Ingo Bergmann Laupheim, 24.05.2023 Oberbürgermeister www.laupheim.de 2023-05-24T15:59:18+0200
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