fällt weg 8. das Entgelt für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, soweit es sich nicht um Benutzungsgebühren nach § 9 KAG handelt; 9. die Übernahme von Ausfallbürgschaften a) für den Wohnungsbau für erst-
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ermittelten wesentlichen Daten werden Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Laupheim erhoben. § 2 Gebührenschuldner, Haftung (1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des [...] wessen Interesse sie vorgenommen wird. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklä- rung gegenüber dem [...] übernommen hat; dies gilt auch für denjeni- gen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. § 3 Gebührenmaßstab (1) Die Gebühren werden nach dem Wert der Sachen und Rechte bezogen auf den
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en verursacht wurde. § 24 Ausnahmen 1. Die Schulleitung ist berechtigt, außerhalb der GebührenordnungKursgebühren für Sonder- veranstaltungen anhand der entstehenden Kosten festzusetzen und Verkaufserlöse [...] Unterricht nur im Ensemblefach ohne Belegung eines Instrumental- oder Vokal- unterrichts ist gegen eine Gebühr möglich. § 6 Ergänzungsfächer Ergänzungsfächer sind kontinuierliche Unterrichtsfächer zur inhaltlichen [...] Unterricht nur im Ergänzungsfach ohne Belegung eines Instrumental- oder Vokalunterrichts ist gegen eine Gebühr möglich. § 7 Begabtenförderung / Studienvorbereitende Ausbildung 1. Die Musikschule kann besonders
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Gesamtschuldner. - 2 - § 4 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für [...] vertretenden Grün- den, so wird bei einer Gebühr nach ZE die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen [...] laupheim.de/ - 5 - Gebührenverzeichnis - allgemeine Verwaltungsgebühren Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr 1 Ablehnung eines Antrages usw. (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) wg. Unzuständigkeit gebührenfrei 13,50 € / LE
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über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Für die Anwendung der Regelungen zur Gebührenfreiheit gelten die Regelungen des Landesgebührengesetzes in der [...] Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. 2 § 4 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnisses. Das G [...] Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Anteilsgebühren oder Abschlagszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühr sind möglich
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Tagen die Woche rund um die Uhr mit der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte halten Sie für den Anruf Ihr
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e Angehörige) (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 31 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Am [...] der Gebührenfestsetzung an den Gebührenschuldner, die Grabnutzungsgebühren für Wahlgräber mit der Aushändigung der Urkunde über die Verleihung des Nutzungsrechts und die übrigen Benutzungsgebühren einen [...] an diesen Wahlgräbern kann durch Zahlung einer Gebühr bis längstens 31. Dezember 2034 neu erworben werden. Die Gebührenhöhe wird in der Gebührensatzung geregelt. Ein Anspruch auf weitere Bestattungen
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Gesamtschuldner. - 2 - § 4 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für [...] vertretenden Grün- den, so wird bei einer Gebühr nach ZE die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen [...] laupheim.de/ - 5 - Gebührenverzeichnis - allgemeine Verwaltungsgebühren Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr 1 Ablehnung eines Antrages usw. (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) wg. Unzuständigkeit gebührenfrei 13,50 € / LE
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04.2023 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek vom 20.12.1999, zuletzt geändert am 02.11.2020, beschlossen. § 1 Gebührenpflicht (1) Für die Nutzung in den Räumen der S [...] Stadtbibliothek werden keine Gebühren erhoben, soweit in der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Laupheim nichts Anderes bestimmt ist. Für die Ausleihe werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres [...] s keine Ausleihgebühren erhoben. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind Ausleihgebühren zu entrichten. (2) Für die nichtöffentliche Zweigstelle Schulmediothek auf den Schulcampus gilt folgendes: Schüler
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nachfolgenden Gebühren: Unterrichtsgebühren Die Unterrichtsgebühren werden mit der Maßgabe, dass wöchentlich während der Schulzeit eine Unterrichtsstunde erteilt wird, als Jahresgebühren wie folgt festgesetzt: [...] Sozialermäßigung In Härtefällen kann auf Antrag eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden. § 3 Gebührenschuldner Zur Zahlung der Gebühren sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, sie [...] folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Gregorianum Stadt Laupheim (Gebührenordnung der Musikschule) beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Stadt Laupheim erhebt beim Besuch
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