Ehrenamt, Bürgerschaft etc. geben um die Transparenz des Netzwerkes zu gewähren und für hohe Akzeptanz in der Bürgerschaft zu sorgen • Es soll eine Broschüre erstellt werden, die älteren MitbürgerInnen und deren [...] ief vom Oberbürgermeister zum Geburtstag (70er, 75er, 80er und ab dann jährlich) mit einem genauen Termin für einen Hausbesuch versendet werden, der den Besuch durch ehrenamtlich tätige Bürger im Auftrag [...] Aktion der Weihnachtsschätzle, werden ältere Laupheimer BürgerInnen die über wenig verfügen oder keine Angehörigen haben von Ihren Laupheimer Mitbürgern zu Weihnachten beschenkt • Bei unserem alljährlichen
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tigten/des Bevollmächtigten Dieser Abschnitt wird von dem Bürgermeisteramt ausgefüllt! Bürgermeisteramt Eingangsstempel des Bürgermeisteramts Telefon Fax E-Mail Sachbearbeiter/in Die Angaben (siehe Hinweis)
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tigten/des Bevollmächtigten Dieser Abschnitt wird von dem Bürgermeisteramt ausgefüllt! Bürgermeisteramt Eingangsstempel des Bürgermeisteramts Telefon Fax E-Mail Sachbearbeiter/in Die Angaben (siehe Hinweis)
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ordnung (WoGV) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffe- nen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen: Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes
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allen späteren Änderungen) außer Kraft. Ausgefertigt, Laupheim, 12.10.2020 gez. Gerold Rechle Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
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Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Ausgefertigt, Laupheim, 02.11.2020 gez. Gerold Rechle Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: „Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften [...] Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor
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tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Ausgefertigt gez. Gerold Rechle Laupheim, 02. November 2020 Oberbürgermeister Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
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