Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Ausgefertigt, den 20.12.2021 gez. Eva-Britta Wind, Erste Bürgermeisterin gez. Johannes Lang, Finanzdezernent gez. Helena Sauter, Amtsleiterin Stadtwerke Das Regierun [...] Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Eva-Britta Wind Laupheim, 20.04.2022 Erste Bürgermeisterin www.laupheim.de 2022-04-21T09:02:12+0200
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des Gemeinderats und der/die Oberbürgermeister/in. Anträge sind schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zum 01.07. eines jeden Jahres an das Amt für Bürgerengagement, Gremien und Kultur der Sta [...] die Sportlerehrung der Stadt Laupheim außer Kraft. Laupheim, 21.03.2023 Gez. Ingo Bergmann Oberbürgermeister[mehr]
des Gemeinderats und der/die Oberbürgermeister/in. Anträge sind schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zum 01.07. eines jeden Jahres an das Amt für Bürgerengagement, Gremien und Kultur der Sta [...] für die Sportlerehrung der Stadt Laupheim außer Kraft. Laupheim, 26.04.2021 Gerold Rechle Oberbürgermeister 2021-04-30T10:11:16+0200
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Umfang gegeben werden. Zuständig hierfür ist der/die Bürgermeister/in. IX. Zweckgebundene Spenden Zweckgebundene Spenden werden durch den/die Bürgermeister/in an Vereine weitergeben. X. Verfahrensregeln 1. Anträge [...] Zweckgebundene Spenden X. Verfahrensregeln XI. Inkrafttreten 2 Vorbemerkung Der Reichtum des bürgerschaftlichen Lebens in unserer Stadt wird wesentlich mitgestaltet vom ehrenamtlichen Engagement der örtlichen [...] Gleichzeitig tritt die bisherige Richtlinie außer Kraft. 1 Laupheim, 21.10.2019 Gez. Gerold Rechle Oberbürgermeister 1 1. Änderung am 04.02.2013 2. Änderung am 15.04.2013 3. Änderung am 21.10.2019 7 Rahmenrichtlinie
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Umfang gegeben werden. Zuständig hierfür ist der/die Bürgermeister/in. IX. Zweckgebundene Spenden Zweckgebundene Spenden werden durch den/die Bürgermeister/in an Vereine weitergeben. X. Verfahrensregeln 1. Anträge [...] Zweckgebundene Spenden X. Verfahrensregeln XI. Inkrafttreten 2 Vorbemerkung Der Reichtum des bürgerschaftlichen Lebens in unserer Stadt wird wesentlich mitgestaltet vom ehrenamtlichen Engagement der örtlichen [...] Gleichzeitig tritt die bisherige Richtlinie außer Kraft. 1 Laupheim, 22.11.2021 Gez. Gerold Rechle Oberbürgermeister 1 1. Änderung am 04.02.2013 2. Änderung am 15.04.2013 3. Änderung am 21.10.2019 4. Änderung
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Maßstab 1 : 2.500 rot eingetragen. Sie sind Bestandteil der Rechtsverordnung. Die Karten sind beim Bürgermeisteramt Laupheim bzw. bei der Ortsverwaltung Obersulmetingen niedergelegt und können dort während der
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