k in der Fassung vom 26.04.2023 wird wie folgt geändert: § 1 Gebührenpflicht (3) Benutzer können wählen zwischen: - Einzelausleihe Bei der Ausleihe wird eine Gebühr von 2,50 € pro Medium erhoben - Jah
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erhalten, müssen dort bis zum Schulabgang keine Ausleihgebühren entrichten. (3) Benutzer können wählen zwischen: - Einzelausleihe Bei der Ausleihe wird eine Gebühr von 2,50 € pro Medium erhoben - Jah
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erhalten, müssen dort bis zum Schulabgang keine Ausleihgebühren entrichten. (3) Benutzer können wählen zwischen: - Einzelausleihe Bei der Ausleihe wird eine Gebühr von 2,00 € pro Medium erhoben - Jah
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erhalten, müssen dort bis zum Schulabgang keine Ausleihgebühren entrichten. (3) Benutzer können wählen zwischen: - Einzelausleihe Bei der Ausleihe wird eine Gebühr von 2,50 € pro Medium erhoben - Jah
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erhalten, müssen dort bis zum Schulabgang keine Ausleihgebühren entrichten. (3) Benutzer können wählen zwischen: - Einzelausleihe Bei der Ausleihe wird eine Gebühr von 2,00 € pro Medium erhoben - Jah
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Durchführung der Wahlen ohne Widersprüche (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) • Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen • Aufbereitung [...] g von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Folgende Einzelprodukte werden diesem Bereich zugeordnet: 12.10.01 Wahlen und Abstimmungen Allgemeine Ziele • Vorbereitung und Durchführung von [...] von Wahlen und Abstimmungen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, schnellstmögliche Ermittlung des lokalen Wahlergebnisses zur Weitergabe an die Kreis- oder Landeswahlleitung • Ermittlung der Sit
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Parteien noch von wahlwerbern oder wahlhelfern während eines wahlkampfes zum Zwecke der wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, landtags- und Kommunalwahlen sowie für wahlen zum europäischen [...] Tagen die Woche rund um die Uhr mit der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte halten Sie für den Anruf Ihr
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aufgetriebenes Fohlen: 50,- €. Das Siegerfohlen erhält den Ehrenpreis der Stadt Laupheim. Besucher wählen ihr Lieblingsfohlen ("Besucherpreis"). Die Fohlen sollen mit der Mutter bei Fuß vorgestellt werden
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aufgetriebenes Fohlen: 50,- €. - Das Siegerfohlen erhält den Ehrenpreis der Stadt Laupheim. Besucher wählen ihr Lieblingsfohlen ("Besucherpreis"). Die Fohlen sollen mit der Mutter bei Fuß vorgestellt werden
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