gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. (3) Das Stadtgebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt: a) Bestattungsbezirk des Alten und Neuen Friedhofs in [...] sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung bzw. Beisetzung in einer bestimmten [...] finden Anwendung. III. Bestattungsvorschriften § 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Stadt-/ Ortsverwaltung anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen
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5530 Friedhofs- und Bestattungswesen - [THH 4] Große Kreisstadt Laupheim Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen Produktgruppe 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen - [THH 4] Verantw [...] ukte werden diesem Bereich zugeordnet: 55.30.00 Friedhofs- und Bestattungswesen (incl. Jüdischer Friedhof) Allgemeine Ziele • Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren [...] Wohnsitz und ggf. auch sonstiger Personen • Bestattung aller Personen auf Antrag, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren oder ein Recht auf Bestattung oder Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte
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ung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen. (2) Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete sind zulässig. Wer eine solche Ver- anstaltung abhält, hat
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gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. (3) Das Stadtgebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt: a) Bestattungsbezirk des Alten und Neuen Friedhofs in [...] sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung bzw. Beisetzung in einer bestimmten [...] finden Anwendung. III. Bestattungsvorschriften § 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Stadt-/ Ortsverwaltung anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen
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Abweichend von den allgemeinen Kontaktbeschränkungen und den Regelungen für Veranstaltungen sind Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete zulässig. Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept
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von Weltanschauungsgemeinschaften entsprechende Anwendung. (2) Abweichend von §§ 10 und 11 sind Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche Veranstaltung abhält, hat die Hy
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Personennahverkehr; 6. die Sozial- und Gesundheitsverwaltung, Jugend und Sport, Friedhofs- und Bestattungswesen; Seite 4 von 14 7. die Verwaltung öffentlicher Einrichtungen, Märkte, wirtschaftlicher Unternehmen
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