oder die Bekanntmachung der Sitzung verletzt worden sind. Laupheim, 08.12.2012 Rainer Kapellen Bürgermeister Satzung (S) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung In Kraft ab am SZ-Nr. (S) 01.03.2011 08
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• Sofern Zweifel hinsichtlich der Einordnung der Wohnung als Sozialwohnung bestehen, kann das Bürgermeister- amt der Gemeinde um Klärung gebeten werden, ob und wie lange die Wohnung noch als geförderte
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des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim kostenfrei geliefert. Als Formblätter
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000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG
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000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG
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Handlungsbedarf. Bis zum heutigen Tag wurden nur Reparatur- und Ergänzungsarbeiten durchgeführt. Herr Bürgermeister Kapellen hat den Gemeinderat vor der Sommerpause über die steigenden Probleme im Rathaus informiert
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umfassende Lösungen für verschiedenste Anliegen zu finden, sind beim Krisenstab, neben Ober- bürgermeister Gerold Rechle, der Ersten Bürgermeisterin Eva-Britta Wind und dem Feuerwehrkommandanten Andreas
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Umfang gegeben werden. Zuständig hierfür ist der/die Bürgermeister/in. IX. Zweckgebundene Spenden Zweckgebundene Spenden werden durch den/die Bürgermeister/in an Vereine weitergeben. X. Verfahrensregeln 1
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