Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen. Wenn Sie einen Wochenmarkt veranstalten wollen, benötigen [...] dafür die Festsetzung der zuständigen Behörde. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter den Wochenmarkt abhalten und sind zur Durchführung verpflichtet. Wochenmärkte sind von den Vorschriften des La
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Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums. Im Rahmen der Innovationsförderung werden besonders innovative
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Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessu
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Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen. Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbea
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wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung. Belastete Grundstücke Der Grundst
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Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar unter erleichterten Voraussetzungen,
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Abs. 3 GemO in der Zeit vom 26.04.24 - 07.05.24 während der Dienststunden im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 213a, öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
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Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim eingehen. Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält die Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim bereit [...] Stadt/Gemeinde Stadtverwaltung Laupheim Marktplatz 1 88471 Laupheim Landkreis Biberach Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament [...] Mai 2024 bis 24. Mai 2024 werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte
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