ung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen. (2) Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete sind zulässig. Wer eine solche Ver- anstaltung abhält, hat
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Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich Hinterbliebenenrenten mit ähnlichen Einzelleistungen Bestattungs- und Sterbegeld Die Höhe ist abhängig vom Einzelfall.
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n nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst. [...] Die Erdbestattung ist die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte. Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt. Grundsätzlich [...] Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche
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Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person vor oder nach der Trauerfeierlichkeit in einem Sarg eingeäschert. Danach wird die Asche in einer Urne beigesetzt.
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In Deutschland besteht Friedhofspflicht. Bestattungen sind deshalb nur auf öffentlichen oder privaten Bestattungsplätzen gestattet, die behördlich genehmigt sind. Jede Gemeinde unterhält mindestens einen [...] den Ort der letzten Ruhestätte vor oder ist eine Bestattung entsprechend dieser Willensäußerung nicht möglich, können die Angehörigen den Ort der Bestattung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bestimmen
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gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. (3) Das Stadtgebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt: a) Bestattungsbezirk des Alten und Neuen Friedhofs in [...] sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung bzw. Beisetzung in einer bestimmten [...] finden Anwendung. III. Bestattungsvorschriften § 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Stadt-/ Ortsverwaltung anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen
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gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. (3) Das Stadtgebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt: a) Bestattungsbezirk des Alten und Neuen Friedhofs in [...] sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung bzw. Beisetzung in einer bestimmten [...] finden Anwendung. III. Bestattungsvorschriften § 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Stadt-/ Ortsverwaltung anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen
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5530 Friedhofs- und Bestattungswesen - [THH 4] Große Kreisstadt Laupheim Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen Produktgruppe 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen - [THH 4] Verantw [...] ukte werden diesem Bereich zugeordnet: 55.30.00 Friedhofs- und Bestattungswesen (incl. Jüdischer Friedhof) Allgemeine Ziele • Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren [...] Wohnsitz und ggf. auch sonstiger Personen • Bestattung aller Personen auf Antrag, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren oder ein Recht auf Bestattung oder Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte
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und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Bestattungen ohne geistlichen Beistand. Eine Namenstafel am Baum oder auf dem Rasen oder der Wiese macht auf
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