000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG
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www.oberdischingen.de Bei Fragen können Sie sich gerne an Hauptamtsleiterin Frau Scheible oder Bürgermeister Friedrich Nägele un- ter der Tel.-Nr. 07305/93113-0 wenden. An z e i g e n Bäckerei Thanner, Rot
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gesammelten Daten der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister in einem verschlossenen Um- schlag zu übergeben; die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist zur Datenverar- beitung nach § 8 Absatz 1 Satz [...] sonstigen Sitzungen der Wahlaus- schüsse öffentlich zugänglich sind. (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 7 Absatz 1 Satz 2 sicherzustellen. (3) Im Wahlgebäude
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Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben; der Bürgermeister ist zur Datenverarbeitung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Verpflichteter; [...] sowie sonstigen Sitzungen des Gemeinde- wahlausschusses öffentlich zugänglich sind. (2) Der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 4 Absatz 1 Num- mern 1 bis 3, 6 und 8 sicherzustellen
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Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben; der Bürgermeister ist zur Datenverarbeitung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Verpflichteter; [...] sowie sonstigen Sitzungen des Gemeinde- wahlausschusses öffentlich zugänglich sind. (2) Der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 4 Absatz 1 Num- mern 1 bis 3, 6 und 8 sicherzustellen
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Kämmerer und Erster Beigeordneter, ab 2016 mit der Erhebung zur Großen Kreisstadt als Erster Bürgermeister, tätig. Im Jahr 2017 wurde er zum neuen Oberbürgermeister gewählt. Sein Amt führte er voller [...] . An dem Gespräch nahmen der regionale Landtagsabgeordnete Klaus Burger sowie aus Riedlingen Bürgermeister Marcus Schafft, Ordnungs- amtsleiterin Claudia Schulze und Fachplaner Josef Grom teil. Aus der
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Umfang gegeben werden. Zuständig hierfür ist der/die Bürgermeister/in. IX. Zweckgebundene Spenden Zweckgebundene Spenden werden durch den/die Bürgermeister/in an Vereine weitergeben. X. Verfahrensregeln 1
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000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG
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des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim kostenfrei geliefert. Als Formblätter
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