Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen
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he Neuwahl (= zweiter Wahlgang). Diese wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhält. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten
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studieren. Besitzen Sie eine Fachhochschulreife, können die Hochschulen Ihnen als Studienbewerber oder Studienbewerberin über eine Aufbauprüfung eine Studienberechtigung für einen Bachelorstudiengang auch [...] Zusatzqualifikation zu einer Berufsausbildung oder über eine Schulfremdenprüfung. Für begabte Bewerber oder Bewerberinnen, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, bietet das
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sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Beachten Sie auch die Fristen. So liegt zum Beispiel die Frist für den Medizinertest vor der Bewerbungsfrist für das Medizinstudium. Studiengänge mit [...] mit besonderen Anforderungen Neben den üblichen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren der Hochschulen gibt es auch besondere Bewerbungs-, Zugangs- und Zulassungsregeln und -verfahren für Kunst- und Musikhochschulen [...] Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch. So können die Fristen für Studierfähigkeitstests vor der Bewerbungsfrist für das Studium liegen. Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge Für eine Reihe weniger
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ist zusammen mit dem Bewerbungsbogen bis spätestens 24.06.2022 einzureichen. 5. Bewerbungsunterlagen Nur wenn die Bewerbungsunterlagen (vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen und Finanzierungsnachweis) [...] natürliche Personen zur Teilnahme berechtigt. Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. 2. Einzelbewerbung / mehrere Bewerber Der Bewerber ist gleichzeitig auch der Käufer des zugelosten [...] wird Eigentümer im Grundbuch. Bewerben sich mehrere Personen auf einen Bauplatz, gelten diese somit als ein Bewerber. Dies bedeutet, dass sich z. B. Paare nicht getrennt bewerben können, wenn sie gemeinsam
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Arbeitnehmer in vielen Fällen mit Einstellungshemmnissen konfrontiert, z.B. dass ihnen junge Bewerberinnen oder Bewerber vorgezogen werden. Wenn Sie im Wettbewerb mit jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
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sind, jeweils einen Bewerber mehr und für die Wohnbezirke, für die vier Vertreter und mehr zu wählen sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich für dieselbe [...] ung) der Bewerber; bei un- echter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt [...] werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge – bei unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt – aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein; für keinen Bewerber dürfen
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jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet [...] dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung [...] Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeich-
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jeweils einen Bewerber mehr und für die Wohnbezirke, für die mehr als drei Vertreter zu wählen sind, höchs- tens so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich für dieselbe [...] ung) der Bewerber; bei un- echter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt [...] werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt - aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen
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