ferienbetreuung@laupheim.de (PDF-Format zwingend) ➔ schriftlich an: Stadt Laupheim | Frau Heinrich | Marktplatz 1 | 88471 Laupheim mailto:ferienbetreuung@laupheim.de Name Vorname des Kindes: Geburtsdatum des
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gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht in die Bodenrichtwertkarte genommen werden
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gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht in die Bodenrichtwertkarte genommen werden
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Wirtschaftsgüter aller Art in Betracht. Die Sachspende ist grundsätzlich auf den Verkehrs- oder Marktwert zum Zeitpunkt der Zuwendung zu beziffern (gemeiner Wert). Ermittelt werden kann dieser zum Beispiel
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Abs. 3 GemO in der Zeit vom 14.12. – 22.12.2020 während der Dienststunden im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 213, öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
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Abs. 3 GemO in der Zeit vom 21.05. – 01.06.2021 während der Dienststunden im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 213a, öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
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Abs. 3 GemO in der Zeit vom 21.04. – 29.04.2022 während der Dienststunden im Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 213a, öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
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können bei diesen Lebensmitteln auch im Verkaufsgespräch gegeben werden, zum Beispiel auf dem Gemüsemarkt, beim Bäcker und Metzger, an der Käse- oder Bonbontheke. Auch Kantinen, Gaststätten, Imbissbuden
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städtische und andere Träger Plätze in ihren Wohnheimen an. Bei der Wohnungssuche auf dem freien Markt werden Sie durch das örtliche Studierendenwerk im Rahmen seiner Privatzimmervermittlung unterstützt
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