verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schad
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srat, Kuratorium). Maßgeblich ist, dass es sich um ein Vertretungsorgan im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Dies muss aus der Satzung hervorgehen. Festlegungen über die Bildung des [...] stellt entsprechende Muster zur Verfügung. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz
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Besonders freut es mich, dass sich in diesem Jahr neben Biberach auch weitere Städte und Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, In diesem Jahr setzen die Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach gemeinsam ein starkes [...] in diesem Jahr einen Programmpunkt zu den Interkulturellen Wochen beitragen. Norbert Zeidler Oberbürgermeister Stadt Biberach Beispiel dafür, wie Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religionen und Kulturen [...] Menschlichkeit sich neue Räume erobern, ist kein Platz für Intoleranz und Spaltung. Ingo Bergmann Oberbürgermeister Stadt Laupheim Kooperationspartner 2023 „neue Räume“ CJD Biberach DRK-Kreisverband Biberach
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Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen
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Anlage 3.1 Augsburg, März 2021 Gebäudelärmkarte LDEN Straße Bericht 070-6644 Lärmaktionsplanung 3. Runde Stadt Laupheim Planungsgrundlagen: digitale Flurkarte Stadt Laupheim, 2021 Gebäude und Verkehrsdaten:
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Anlage 3.2 Augsburg, März 2021 Gebäudelärmkarte LNight Straße Bericht 070-6644 Lärmaktionsplanung 3. Runde Stadt Laupheim Planungsgrundlagen: digitale Flurkarte Stadt Laupheim, 2021 Gebäude und Verkehrsdaten:
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n von dieser Entgeltregelung sowie Sondervereinbarungen entscheidet im Einzelfall der/die Oberbürgermeister/in bzw. der Verwaltungs- und Finanzausschuss entsprechend der Wertgrenzen der Hauptsatzung (vgl [...] in geänderter Fassung am 01.01.2023 in Kraft. Laupheim, 27. Juni 2022 Eva-Britta Wind Erste Bürgermeisterin Entgeltregelung (E) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung am In Kraft ab (E) 09.03.1998
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Godel-Ruepp, Offene Liste Dr. Christian Biffar, CDU Stadtverwaltung Oberbürgermeister Gerold Rechle (entschuldigt) Erste Bürgermeisterin, Baudezernentin Eva-Britta Wind Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht [...] _________________ Arne Rüdenauer ____________________________________ Eva-Britta Wind Erste Bürgermeisterin Leiterin Baudezernat
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