Botschaften dieser Länder sowie die Bestattungsunternehmen. Hinweis: Die Überführung einer Leiche ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestattung vorliegen und keine gesundheitlichen [...] Der Transport von Verstorbenen im öffentlichen Straßenverkehr darf nur durch Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge und kümmern sich
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worden, kann die weitere Beförderung zum Bestattungsort trotzdem zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Einwilligung darf von dem für den Bestattungsort zuständigen Landratsamt beziehungsweise von [...] Lassen Sie sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrung in der Beförderung von Verstorbenen aus dem Ausland besitzt, beraten. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband [...] d deutscher Bestatter . Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
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Überführung der Leiche innerhalb Deutschlands (z.B. in ein anderes Bundesland) können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses erfüllt dann die rechtlichen Auflagen und übernimmt die Organisation
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für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung
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bei einer Bestattungsvorsorgevereinbarung) der Erbe/Erbin und bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe/Miterbin Unterhaltsverpflichtete bestattungspflichtige Personen gemäß Bestattungsgesetz des jeweiligen [...] werden muss, müssen Sie als angehörige Person für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten vorerst übernehmen. Zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet sind nacheinander: vertraglich Verpflichtete [...] es so ein Gesetz nicht gibt, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn Sie die Bestattung veranlasst haben, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, haben Sie einen Ausgleichsanspruch gegen
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