fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen. Die Berechnung und die Höhe der Zuschüsse für Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Kinderkrippen hängt im Wesentlichen davon
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Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort. Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt
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vor allem im alltäglichen Zusammenleben statt, z. B. am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, im Kindergarten, in der Schule und im Verein. Sie ist keine einseitige Forderung an Menschen mit Migrationshintergrund
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