Frage kommen könnte, so wenden sie sich bitte für private Vorhaben an Frau Schirmer, Amt für Stadtplanung und Baurecht, Tel. 07392 704-158 , E-Mail: ulrika.schirmer(@)laupheim.d e, gewerbliche Vorhaben
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Hempfer-Rost Stadtverwaltung: Eva-Britta Wind, Erste Bürgermeisterin Thomas Echtle, Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht Jens Steinhagen, Sachgebietsleiter, Bauordnung/Bauverwaltung Agenda vormittags bis
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(entschuldigt) • Erste Bürgermeisterin, Baudezernentin Eva-Britta Wind (entschuldigt) • Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht Thomas Echtle • Sachgebietsleiter Bauordnung/Bauverwaltung Jens Steinhagen 2 Ste [...] ____________ Arne Rüdenauer ____________________________________ Thomas Echtle Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht Stadt Laupheim
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Eva-Britta Wind • Stadtbaumeisterin Marion Kazek • Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht Thomas Echtle • Mitarbeiter der Stadtplanung 2 Stellungnahmen und Empfehlungen des Gestaltungsbeirates TOP 1
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Godel-Ruepp, Offene Liste Martina Miller, SPD Stadtverwaltung Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht Mitarbeiter der Stadtplanung Extern Osswald Architekten Ismail Kircillar 2 Ablauf 09:00 Uhr Treffpunkt
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Rechle, Oberbürgermeister Eva-Britta Wind, Erste Bürgermeisterin Thomas Echtle, Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht Jens Steinhagen, Sachgebietsleiter, Bauordnung/Bauverwaltung Agenda Vormittags:
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Bürgermeisterin, Baudezernentin Eva-Britta Wind • Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht Thomas Echtle • Sachgebietsleiter Stadtplanung Daniel Dobner 2 Stellungnahmen und Empfehlungen des Gestaltungsbeirates
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Baudezernentin Eva-Britta Wind Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht Thomas Echtle Sachgebietsleiter Bauordnung/Bauverwaltung Jens Steinhagen Mitarbeiterin Stadtplanung Ann-Christin Flesch 2 Stellungnahmen und
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Weitere Auskünfte zu den Bebauungsplänen und dem Stand des Verfahrens können sie auf der Seite der Stadtplanung einsehen. Planung der Nordwesttangente Die Nordwesttangente soll den Verkehr aus Bronnen / Ri
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Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Amt für Stadtplanung und Baurecht beantragt. Das Erlöschen eines Entschädigungsanspruchs richtet sich nach § 18 (3)
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