(GVG) in der Zeit vom 30.05.2023 – 07.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus: Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, Zimmer 113, 88471 Laupheim. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37
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überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den/die Oberbürgermeister/in. Artikel 3 § 3 (Zusammensetzung), § [...] § 12 (Zuständigkeiten) erhält folgende Fassung: (1) Der/Die Oberbürgermeister/in leitet die Stadtverwaltung und vertritt die Stadt. Er/Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen [...] ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Der/Die Oberbürgermeister/in erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung
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unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Laupheim geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an
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Vordruck zum 01.07. eines jeden Jahres an das Amt für Bürgerengagement, Gremien und Kultur der Stadtverwaltung zu richten. 3. Über die Ehrung beschließen die Mitglieder des Sportausschusses. 4. Über die
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Haushaltsjahr 2023 mit ca. 28.620,00 € und im Haushaltsjahr 2024 mit ca. 7.155,00 € ausbezahlt. Die Stadtverwaltung verspricht sich Energie- und CO2-Einsparungen von ca. 75 %. Dies bedeutet eine CO2-Emissionsreduktion
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Tagespflege, wie zum Beispiel der Wegzug eines Kindes oder eine Vertragsauflösung, sind der Stadtverwaltung Laupheim umgehend mitzuteilen. Die laufenden Leistungen sind bis zum 31.12. eines Jahres befristet
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Verlängerung möglich) eingehen bei der Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält die Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim [...] und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim schriftlich einzureichen. 2.1 Wahlvorschläge können von [...] usschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterst
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unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Laupheim geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an
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unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Laupheim geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an
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