Frist damit beginnen. Das Verfahren ist sinnvoll, wenn das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und auch die übrigen baurechtlichen Vorgaben, vor allem die Landesbauordnung, eingehalten
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Bauvorhaben grundätzlich ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wenn dafür nicht schon ein Bebauungsplan vorliegt. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren, in dessen Verlauf das Regierungspräsidium
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so dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren auch außerhalb des Bereichs qualifizierter Bebauungspläne möglich ist. Der Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde ist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
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bezüglich der Abstandsflächen beachtet werden. Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschafts
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umgestaltet, die in einem abgegrenzten Gebiet liegen. Meistens ist das der Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Alle Einzelgrundstücke werden dabei gedanklich vereinigt und Flächen für die öffentliche Nutzung
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Fällen des § 32 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In- Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Nr [...] nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder
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situiert, welches mit seinem Steildach überzeugt. Hier sollte die Trauf- und Firsthöhe gem. Bebauungsplan 4 beibehalten werden. Die derzeit zu geringe Belichtungsmöglichkeit im 2. OG sollte durch eine [...] Es besteht nunmehr eine Grundlage für das weitere Vorgehen, insbesondere die Erarbeitung eines Bebauungsplans mit der Stadt Laupheim. Positiv ist die Situierung des Gebäudes mit öffentlichen Nutzungen an
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eigene/separate Tiefgarage gebaut wird (oberirdische Stellplätze sind nach den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht zulässig). Für die Bauplätze „Steigle 13 + 15“, „Steigle 17 + 19“ und „Steigle 25 + 27“
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bereits bestehende Fragen mitzuteilen. Dies ermöglicht eine bessere Vorbereitung der Veranstaltung. Bebauungsplan „Rißinsel“ in Obersulmetingen Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit In der [...] reich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 (1) BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Diese Beschlüsse [...] Geltungsbereich beinhaltet eine Teilfläche des Flurstücks 147. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch einen
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Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
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