ss Während bei einer Gerichtsverhandlung der beziehungsweise die Angeklagte im Mittelpunkt steht, geht es beim TOA um die geschädigte Person. Sie kann Ansprüche auf eine Wiedergutmachung deutlich machen
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rgabe den Zuschlag zu erhalten. Gebot der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit Der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot. Damit ist nicht immer der niedrigste Angebotspreis gemeint. Vielmehr
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noch nicht zum Eigentümer des Grundstücks. Erst mit der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch geht das Grundstück in Ihr Eigentum über. Theoretisch kann der Verkäufer das Grundstück bis zur Eintragung
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en eingeworfen wurde (Vorsicht: erfolgt der Einwurf erst nach den regelmäßigen Postzustellzeiten, geht das Schreiben erst am folgenden Tag zu, was für die Einhaltung von Kündigungsterminen sehr entscheidend
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en eingeworfen wurde (Vorsicht: erfolgt der Einwurf erst nach den regelmäßigen Postzustellzeiten, geht das Schreiben erst am folgenden Tag zu, was für die Einhaltung von Kündigungsterminen sehr entscheidend
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Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen A
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gefährdet ist) Bei der Zulegung zu einer bestehenden Stiftung bzw. der Zusammenlegung mehrerer Stiftungen geht das Vermögen auf die aufnehmende bzw. die neue Stiftung über. Die übertragende Stiftung bzw. die
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rde kann sich über einzelne Angelegenheiten der Stiftung unterrichten. Dieses Unterrichtungsrecht geht nur so weit wie der Zweck des Aufsichtsrechts und beschränkt sich auf einzelne Angelegenheiten. G
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kann im Todesfall des anderen frei über die Erbschaft verfügen. Stirbt auch der überlebende Ehegatte, geht das Erbe auf den durch beide vorbestimmten Erben über. Die Ehegatten beziehungsweise eingetragenen [...] pflichtteilsberechtigt ist, schon nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche haben. Dies geht bei der zweiten Gestaltungsmöglichkeit allerdings nur, wenn sie nicht selbst Nacherbe ist oder die
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dieses im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge tun. Hinweis: Eine wirksame Verfügung von Todes wegen geht der Regelung vor, die die gesetzliche Erbfolge trifft. Hinweis: Lassen Sie sich wegen Ihrer erbrechtlichen
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