Es gibt zwei Arten der Beglaubigung, die Apostille und die Legalisation. Bei einer Beglaubigung prüfen und bestätigen die zuständigen Stellen in Deutschland die Echtheit der Unterschrift auf der Urkun
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Hat sich nach der Eheschließung/eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig. E
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Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellst möglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist
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Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig. Si
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Als Ehepaar können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Das kann entweder der Geburtsname oder der tatsächlich geführte Name einer der Eheleute sein.
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Sie werden von einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt. Auch Ihre Akten beim Standesamt können Sie einsehen. Die Aufzeichnungen und Unterlagen über jede Vermittlung werden vom Geburtsdatum
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Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht. Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren P
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Wenn Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und als Arbeitnehmerin ein Kind erwarten oder es schon bekommen haben, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Höhe Das Mutterschafts
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können, müssen Sie diese beim Standesamt anmelden. Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes des Paares. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Begründung der [...] sind. Die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden. Manche Standesämter haben Außenstellen in besonderen Räumlichkeiten eingerichtet oder bieten [...] anmelden. Hinweis: Bei der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin künftig führen wollen. Sie können einen
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zuständige Nachlassgericht von dem Tod des Erblassers erfährt (Mitteilung des Sterbefalls durch das Standesamt und durch das Zentrale Testamentsregister) beziehungsweise nach dessen Tod ein gefundenes Testament
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