27.06.2023 Ausschreibung in der Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Laupheim, sowie auf der Homepage der Stadt Laupheim Die bei der Stadt Laupheim gelisteten Interessenten werden schriftlich auf die Ausschreibung [...] Die Bewerbungsunterlagen werden auf der Homepage der Stadt 24.07.2023, Laupheim bereitgestellt und bei Bedarf auch im Rathaus Laupheim in Papierform 12:00 Uhr ausgegeben. Der Bewerber kann sich auf so viele [...] Anlage 2 Ablaufplan des Losverfahrens Der Gemeinderat der Stadt Laupheim hat beschlossen, im Baugebiet „Grüner Weg – Schalmenweg“ in Obersulmetingen den Verkauf der Bauplätze im Wege des Losverfahrens
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Stadt Laupheim, d. h. insbesondere keine Garantie für Bodenbeschaffenheit (etwaige höhere Baukosten in diesem Zusammenhang sind allein vom Käufer zu tragen). Hinweis: Die im Auftrag der Stadt Laupheim du [...] Anlage 3 Wesentliche Regelungen des Kaufvertrags mit der Stadt Laupheim beim Erwerb eines Bauplatzes im Baugebiet „Grüner Weg - Schalmenweg“ in Obersulmetingen 1. Kaufpreis: Gemäß Beschluss des Gemeinderats [...] von zwei Jahren ab Baubeginn bezugsfertig sein. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen ist die Stadt Laupheim zur Rücknahme des Bauplatzes berechtigt (Wiederkaufsrecht). 3. Veräußerungsverbot im unbebauten
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/ Monat • 13.30 Uhr bis 17:30 Uhr im Begegnungscafe Mittelstraße 49 88471 Laupheim • Bitte melden Sie sich im Rathaus Laupheim an. Durchwahl: 07392 / 704 149 Vorsorgemappe mit Patientenverfügung, Betr
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usschusses Östlicher Landkreis Biberach Marktplatz 1/1 88471 Laupheim E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de Internet: https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss [...] BIBERACH BEI DER STADT LAUPHEIM Örtliche Fachinformationen Allgemeine Hinweise zu den Bodenrichtwerten Der gemeinsame Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Laupheim hat die Bodenrichtwerte
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Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Laupheim“ Feststellung des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Laupheim mit den Betriebszweigen Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr/Verkehr, Parkbad [...] oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Eva-Britta Wind Laupheim, 20.04.2022 Erste Bürgermeisterin www.laupheim.de 2022-04-21T09:02:12+0200 [...] zuletzt geändert am 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) m.W.v. 12.12.2020, hat der Gemeinderat der Stadt Laupheim am 20.12.2021 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgestellt: § 1 Wirt
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h ist bei der Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim zu erheben. Laupheim, 02. Januar 2024 Stadt Laupheim Anmerkung: Wie bereits im vergangenen Jahr stellt die Stadt Laupheim in den Fällen, in denen [...] der Stadt Laupheim noch kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die hier veröffentlichten Fälligkeitstermine zu beachten oder aber sich doch zu entschließen, der Stadt Laupheim ein SEPA- [...] Stadt Laupheim Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 I. Steuerfestsetzung Für alle Steuerschuldner, bei denen für das Kalenderjahr 2024 keine Änderung in der
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9.2 Stadt Laupheim Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Laupheim hat aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in der Fassung vom 3.10.1983 (GBl. S. 578) sowie [...] gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Stadt Laupheim steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz in Laupheim hat. § 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger (1) [...] 1996 (GBl. S. 104) am 04.11.1996 folgende Satzung beschlossen § 1 Steuergegenstand (1) Die Stadt Laupheim erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch
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Stadt Laupheim Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Auf Grund der §§ 4 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Absatz 2 und 9 Absatz [...] (KAG) hat der Gemeinderat am 29.04.2013 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung Die Stadt Laupheim erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vor- schriften dieser Satzung [...] Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer ist vom Steuerschuldner (§ 4) vierteljährlich bei der Stadt Laupheim anzumelden. Eine Festsetzung ist nur erforderlich, wenn sie zu einer abweichenden Steuer führt.
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