Um eine Wohngemeinschaft (WG) handelt es sich, wenn in einer Wohnung mehrere Personen leben, die sich in der Regel die Kosten für die Wohnung teilen. Zum Beispiel bezahlt jeder die Miete pro Quadratme
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Datum Bestätigung der Meldebehörde: □ Die oben genannten Personen sind in der Wohnung gemeldet. Bürgermeisteramt ______________________________________________ _____________________ (Unterschrift) Datum B
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Als Privatperson können Sie im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum erhalten. Die Förderung er
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Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben speziell für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnr
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Unternehmen und Privatpersonen können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten: Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum, Begrün
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Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für: Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, der selbst genutzt wird, Änderungs- und Erwe
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Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Derzeit findet in den Gemeinden Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Oberndorf und Ladenburg ein Pilotierungsbetrieb zur elektronischen Wohnsitzanmeldung statt. Sie können
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Unternehmen und Privatpersonen können i eine besondere Förderung für Mitarbeitende eines Unternehmens oder mehrerer bestimmter Unternehmen erhalten. Folgende Vorhaben sind von der Förderung umfasst: N
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Vermieterin oder den Vermieter, oder wegen eines Wohnungsbrands oder Wasserschadens). Wenn Sie bereits Bürgergeld (SGB II-Leistungen) beziehen oder einen entsprechenden Anspruch haben, können Sie die Übernahme
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Grundlage für die Eintragung in das Wählverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde. Bürger und Bürgerinnen, die am 42. Tag vor der Bundestagswahl in der Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden [...] Gemeinde versendet spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Bei Bürgern und Bürgerinnen, die nach diesem Stichtag ihre Wohnung verlegen oder neu begründen, erfolgt keine automatische
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