die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist. Gerade für die jüngeren Kinder ist das Angebot der Verlässlichen Grundschule interessant. Eine
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g sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier. Die Sammlung kann durch die zuständige Behörde untersagt, befristet oder mit Auflagen
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zu entsorgen haben, benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen [...] rgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig. Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall
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Abfälle im Jahr erzeugen. Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und an Ihrer Anfallstelle entstehen weniger als 20 t pro Jahr und Abfallart? Sie können die Entsorgung über einen Sammelnachweis
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Als abfallerzeugendes Unternehmen, das gefährliche Abfälle erzeugt, müssen Sie und die an ihrer Entsorgung beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden, di
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Sammelnachweis eines Beförderers nutzbar ist, weil mehr als 20 Tonnen des Abfalls in dem Jahr an der Anfallstelle entstehen, wird ein behördlich bestätigter Entsorgungsnachweis benötigt.
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Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über: Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat) frühere Namen Familienstan
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Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird
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Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister online abfragen. Sie erhalten folgende Daten der gesuchten Person: Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige
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erhalten. Die Höhe der Förderung liegt bei 1.500 Euro pro antragstellender Institution. Anträge können Sie für das jeweils laufende Jahr stellen, vom 1. März bis 30. April eines jeden Jahres.
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