Auswertung sind Gebäudelärmkarten mit Zuordnung der Einwohner zum lautesten Pegelwert eines Gebäudes (Berechnung mit dem Verfahren der EU-Einwohnerstatistik). Die Anzahl der betroffenen Wohnungen, Schulen [...] g 2017 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Verkehrsdaten und Gebäude mit Einwohnerzahlen wurden daraus für die Berechnungen übernommen. Einflussfaktoren auf die Ergebnisse der Lärmb [...] | WUPPERTAL 3 Auswertungen auf Grundlage von Gebäudelärmkarten sind in Bezug auf lärmbelastete Einwohner genauer als auf Basis von Rasterlärmkarten, wie sie für lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schulen
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und des Überschreitens eines Schwellenwertes von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2- Fälle pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) in- nerhalb eines Stadt- oder Landkreises
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selbstständige öffentliche Einrichtung der Stadt Laupheim. Sie dienen der Bestattung verstorbener Stadteinwohner und der in der Stadt verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem [...] Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten und Fehlgeburten, falls ein Elternteil Einwohner der Stadt ist. In besonderen Fällen kann die Stadt eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen
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und Einzelbewerbern sowie für Volksbegehren, Volksanträge, Bürgerbe- gehren, Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen sind ohne die Beschränkungen der Absätze 1, 2 und 4 zulässig. Die Pflicht zum Tragen
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und Einzelbewer- bern sowie für Volksbegehren, Volksanträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen, 2. fachspezifische Studieneignungstests im Rahmen von Zulassungsverfahren sowie
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Folge bei einem Schwellenwert von 50 oder weniger Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner, sind nach dem Inkrafttreten nach Absatz 7 Angebote nach den §§ 11 und 13 SGB VIII mit bis zu 1 [...] Folge bei einem Schwellenwert von 35 oder weniger Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner, sind nach dem Inkrafttreten nach Absatz 7 Angebote nach den §§ 11 und 13 SGB VIII mit bis zu 1 [...] Folge bei einem Schwellenwert von 10 oder weniger Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner, sind nach dem Inkrafttreten nach Absatz 7 Angebote nach den §§ 11 und 13 SGB VIII mit bis zu 1
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die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt; 12. die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden
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und Einzelbewer- bern sowie für Volksbegehren, Volksanträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen, 2. fachspezifische Studieneignungstests im Rahmen von Zulassungsverfahren sowie
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und des Überschreitens eines Schwellenwertes von 50 neu gemelde- ten SARS-CoV-2-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) innerhalb eines Stadt- oder Landkreises
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und des Überschreitens eines Schwellenwertes von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2- Fälle pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) innerhalb eines Stadt- oder Landkreises
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