der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz
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Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben; der Bürgermeister ist zur Datenverarbeitung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Verpflichteter; [...] sowie sonstigen Sitzungen des Gemeinde- wahlausschusses öffentlich zugänglich sind. (2) Der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 4 Absatz 1 Num- mern 1 bis 3, 6 und 8 sicherzustellen
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Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben; der Bürgermeister ist zur Datenverarbeitung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Verpflichteter; [...] sowie sonstigen Sitzungen des Gemeinde- wahlausschusses öffentlich zugänglich sind. (2) Der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 4 Absatz 1 Num- mern 1 bis 3, 6 und 8 sicherzustellen
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Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben; der Bürgermeister ist zur Datenverarbeitung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Verpflichteter; [...] sowie sonstigen Sitzungen des Gemeinde- wahlausschusses öffentlich zugänglich sind. (2) Der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 4 Absatz 1 Num- mern 1 bis 3, 6 und 8 sicherzustellen
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oder die Bekanntmachung der Sitzung verletzt worden sind. Laupheim, 08.12.2012 Rainer Kapellen Bürgermeister Satzung (S) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung In Kraft ab am SZ-Nr. (S) 01.03.2011 08
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9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 07.05.1997 in Kraft. Laupheim, den 23.07.1996 Schick, Bürgermeister Satzung (S) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung In Kraft ab am SZ-Nr. (S) 22.07.1996 07
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000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG
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Nottestamente: Bürgermeistertestament Das Bürgermeistertestament wird in Ausnahmefällen vor dem Bürgermeister des Aufenthaltsortes des Erblassers errichtet. Voraussetzung ist, dass ein Testament durch einen [...] Notar nicht mehr aufgesetzt werden kann, da der baldige Tod des Erblassers befürchtet wird. Der Bürgermeister erstellt dann eine Niederschrift in Gegenwart von zwei Zeugen. Nachdem die Niederschrift vom Erblasser
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