der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz
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die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister den Satzungsbeschlüssen nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, wenn vor Ablauf
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9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 07.05.1997 in Kraft. Laupheim, den 23.07.1996 Schick, Bürgermeister Satzung (S) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung In Kraft ab am SZ-Nr. (S) 22.07.1996 07
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Hundesteuer vom 06.12.1977 in der Fassung vom 15.12.1983 außer Kraft. Laupheim, 05.11.1996 Schick, Bürgermeister Satzung (S) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung In Kraft ab am SZ-Nr. (S) 04.11.1996 01
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gesammelten Daten der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister in einem verschlossenen Um- schlag zu übergeben; die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist zur Datenverar- beitung nach § 8 Absatz 1 Satz [...] sonstigen Sitzungen der Wahlaus- schüsse öffentlich zugänglich sind. (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 7 Absatz 1 Satz 2 sicherzustellen. (3) Im Wahlgebäude
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des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laup- heim – kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die
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des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim kostenfrei geliefert. Als Formblätter
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geperson 1988 Laupheim 203 Dr. Biffar, Christian Zahnarzt 1964 Laupheim 204 Echteler, Stefan Bürgermeister i. R. 1973 Laupheim 205 Lebherz, Philipp Verwaltungsbeamter 1991 Laupheim 206 Lochbühler, Raphael
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Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben; der Bürgermeister ist zur Datenverarbeitung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Verpflichteter; [...] sowie sonstigen Sitzungen des Gemeinde- wahlausschusses öffentlich zugänglich sind. (2) Der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 4 Absatz 1 Num- mern 1 bis 3, 6 und 8 sicherzustellen
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Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben; der Bürgermeister ist zur Datenverarbeitung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Verpflichteter; [...] sowie sonstigen Sitzungen des Gemeinde- wahlausschusses öffentlich zugänglich sind. (2) Der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 4 Absatz 1 Num- mern 1 bis 3, 6 und 8 sicherzustellen
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