Gutachterausschuss zugestimmt. Die Stadt Laupheim richtete hierfür eine Geschäftsstelle ein und stellte dafür 3,5 Personalstellen zur Verfügung. Zu den wichtigsten Aufgaben des ehrenamtlich tätigen kommunalen [...] sowie die Erstellung von Gutachten zum Verkaufswert von Immobilien. Ursprünglich sollte der Gutachteraus- schuss ab 1. Juni die Arbeit aufnehmen. Coronabedingt trat die neue Geschäftsstelle erst zum 1 [...] Ortsmitte Baustetten vorgestellt JUNI 16 Am Südsee können die Bürgerinnen und Bürger die Natur genießen, ohne dabei die dort lebenden Tiere zu stören. Mit der offiziellen Vorstellung am Südsee präsentierten
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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§ 8 Abs. 2 GAVO öffentlich be- kannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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widerlegt werden. Die Beweislast liegt bei dem/der Antragsteller/in. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag unter Nummer 19 zu unterschreiben. 1 Antragsteller/in Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss sind [...] nen und diesen gleichgestellte Personen (Erbbauberechtigte, Inhaber/innen von eigentumsähnlichem Dauerwohnrecht/Wohnungsrecht/Nießbrauch) und Personen, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung [...] ag in Euro ein. Es sind grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate ab Antragstellung) zu erwartenden Einnahmen anzugeben. Lassen sich verlässliche
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