dem/der Antragsteller/in. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag unter Nummer 17 zu unterschreiben. 1 Antragsteller/in Wohngeldberechtigt ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat und gleichgestellte Personen [...] ag in Euro ein. Es sind grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate ab Antragstellung) zu erwartenden Einnahmen anzugeben. Lassen sich verlässliche [...] Verhältnisse vor dem Zeitpunkt der Antragstellung angegeben werden. Einmalige Einnahmen sind ebenfalls anzugeben, auch soweit sie in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung angefallen sind und den genannten
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Ergänzungen wurden vorgenommen unter der/den Nummer/n: Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/derAntragstellerin bzw. Unterschrift der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigten [...] soweit nicht von Nr. 2 und Nr. 3 erfasst nein ja € 5. Vergütungen für die Überlassung einer Garage/Stellplatz für Kraftfahrzeuge nein ja € 6. Gewerbliche/berufliche Nutzung nein ja € 7. Sonstige Nebenkosten
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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§ 8 Abs. 2 GAVO öffentlich be- kannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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